Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?7442
  • 17. August 2007 17 2 Min.

Berlin (queer.de) - Eine 31-jährige lesbische Iranerin soll einem Beschluss des im Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zufolge aus Deutschland ausgewiesen werden. Die derzeit in Berlin lebende Yasmin K. erklärte gegenüber Medien, dass sie in ihrer Heimat die Hinrichtung durch Steinigung erwarte. Ihre Anwältin Eva Lindemeier legte zudem ein Urteil vor, nach dem ein iranisches Gericht die Frau bereits im vergangenen Jahr zum Tode verurteilt habe – in deren Abwesenheit.

Das Berliner Gericht berief sich in seiner Entscheidung allerdings auf ein Gespräch von Beamten des Außenministeriums mit der Mutter der Asylbewerberin. Die habe die Homosexualität ihrer Tochter abgestritten. Lindemeier dazu im "Tagesspiegel": "Das ist absurd. Die haben einer iranischen Frau von zwei ihr unbekannten Männern Fragen stellen lassen, deren ehrliche Beantwortung nicht nur peinlich, sondern für den Ehemann tödlich sein könnte." Der Ehemann ist beschuldigt worden, seiner Tochter zur Flucht verholfen zu haben.

Letzte Hoffnung: Innensenator

Einzig der rot-rote Senat könnte die Abschiebung noch stoppen. Eine Sprecherin von Innensenator Ehrhard Körting (SPD) sagte jedoch: "Das Gericht hat die Abschiebung bestätigt. Damit ist die Ausweisung rechtmäßig."

LSVD setzt sich für Iranerin ein

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) setzt sich dafür ein, dass Jasmin K. in Deutschland bleiben darf: "Wenn sie in den Iran abgeschoben werden soll, muss Senator Körting einschreiten", sagte LSVD-Sprecher Alexander Zinn in der "B.Z.". "Natürlich ist es schwer zu überprüfen, ob jemand homosexuell ist. Aber im Zweifel muss man sich für den Menschen entscheiden." Zinn erklärte, dass schwule und lesbische Asylbewerber oft mit der Begründung abgeschoben werden würde, sie könnten ihre sexuelle Orientierung in der Öffentlichkeit geheim halten. "Das ist menschenverachtend", so Zinn. (dk)

-w-

#1 splattergayAnonym
  • 17.08.2007, 16:08h
  • Wenn diese Frau von einem iranischen Gericht schon zum Tode verurteilt wurde, ist es wohl unerheblich aus welchem Grund. Der dt. Staat kann ja die Todesstrafe wieder einführen und das Urteil gleich hier vollstrecken, dann spart er wenigstens die Flugkosten. Unglaublich.
  • Direktlink »
#2 FloAnonym
  • 17.08.2007, 16:41h
  • Natürlich ist die Prüfung, ob wirklich Homosexualiät vorliegt oder dies nur behauptet wird, schwer.

    Aber wenn die Frau schon im Iran zum Tode verurteilt wurde, stellt sich diese Frage doch gar nicht mehr. Dann muss sie doch hierbleiben können, selbst wenn sie nicht lesbisch wäre.

    Das ist ein Skandal!!
  • Direktlink »
#3 hwAnonym
  • 17.08.2007, 16:51h
  • ...was sonst noch geschah....die briten teilten ihren irakischen
    und afghanischen dolmetschern und helfern mit, bei ihrem abzug nicht mit asyl in gb rechnen zu können...normal und ethisch handelt ein israelischer arzt, der sich weigert ein durch israelische splitter gelähmtes mädchen als patientin zu entlassen, da es abgeschoben werden würde....
  • Direktlink »