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- 17. August 2007 2 Min.
Berlin (queer.de) - Eine 31-jährige lesbische Iranerin soll einem Beschluss des im Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zufolge aus Deutschland ausgewiesen werden. Die derzeit in Berlin lebende Yasmin K. erklärte gegenüber Medien, dass sie in ihrer Heimat die Hinrichtung durch Steinigung erwarte. Ihre Anwältin Eva Lindemeier legte zudem ein Urteil vor, nach dem ein iranisches Gericht die Frau bereits im vergangenen Jahr zum Tode verurteilt habe – in deren Abwesenheit.
Das Berliner Gericht berief sich in seiner Entscheidung allerdings auf ein Gespräch von Beamten des Außenministeriums mit der Mutter der Asylbewerberin. Die habe die Homosexualität ihrer Tochter abgestritten. Lindemeier dazu im "Tagesspiegel": "Das ist absurd. Die haben einer iranischen Frau von zwei ihr unbekannten Männern Fragen stellen lassen, deren ehrliche Beantwortung nicht nur peinlich, sondern für den Ehemann tödlich sein könnte." Der Ehemann ist beschuldigt worden, seiner Tochter zur Flucht verholfen zu haben.
Letzte Hoffnung: Innensenator
Einzig der rot-rote Senat könnte die Abschiebung noch stoppen. Eine Sprecherin von Innensenator Ehrhard Körting (SPD) sagte jedoch: "Das Gericht hat die Abschiebung bestätigt. Damit ist die Ausweisung rechtmäßig."
LSVD setzt sich für Iranerin ein
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) setzt sich dafür ein, dass Jasmin K. in Deutschland bleiben darf: "Wenn sie in den Iran abgeschoben werden soll, muss Senator Körting einschreiten", sagte LSVD-Sprecher Alexander Zinn in der "B.Z.". "Natürlich ist es schwer zu überprüfen, ob jemand homosexuell ist. Aber im Zweifel muss man sich für den Menschen entscheiden." Zinn erklärte, dass schwule und lesbische Asylbewerber oft mit der Begründung abgeschoben werden würde, sie könnten ihre sexuelle Orientierung in der Öffentlichkeit geheim halten. "Das ist menschenverachtend", so Zinn. (dk)














