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- 31. August 2007 2 Min.
Des Moines (queer.de) - Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Iowa hat entschieden, dass das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben gegen die Regionalverfassung verstößt. Richter Robert Hanson hat das Verfahren nun an das Oberste Verfassungsgericht des Staates weitergeleitet. In seiner Urteilsbegründung schrieb er, dass Iowa nicht in das Privatleben der Bürger eingreifen darf und das Ehe-Verbot gegen den in der Verfassung festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Geklagt hatten sechs Homo-Paare. "Drei der Paare erziehen Kinder, andere planen, eine Familie zu gründen. Alle wollen die Pflichten der Ehe übernehmen und dafür die Rechte erhalten, die nur die Ehe ihnen geben kann", erklärte die Homo-Gruppe Lambda Legal, die die Klagen finanzierte.
Der republikanische Präsidentschaftskandidat Mitt Romney kritisierte das Urteil scharf: "Die Entscheidung ist ein weiteres Beispiel dafür, wie zu aktive Gerichte und nicht vom Volk gewählte Richter versuchen, die Ehe neu zu definieren. Sie missachten den Willen des Volkes, das das ‚Gesetz zum Schutz der Ehe’ unterstützt", so der konservative Politiker, der 2003 als Gouverneur von Massachusetts mit ansehen musste, wie ein Gericht die Ehe in seinem Staat öffnete (queer.de berichtete). "Das zeigt wieder mal, wie wichtig die Einführung eines Verfassungszusatzes ist, der die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert", so Romney. Dieses "Marriage Amendment", das auch Präsident George W. Bush unterstützt, ist bereits mehrmals im Kongress gescheitert (queer.de berichtete). (dk)















Richter und Bundesbürger sind nunmal der Verfassung unterworfen und man muss sich doch fragen, ob das Volk wirklich eine Verfassungsänderung will, welche unter anderem selbst verfassungswidrig ist, da sie gegen die Menschenwürde (Selbstbestimmungsrecht) und den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
In den meisten Verfassungen ist nunmal nicht ohne Grund nur von der "Ehe" die Rede und ausdrücklich NICHT von der "Ehe zwischen Mann und Frau" die Rede. Dies wurde sicherlich nicht aufgrund von Fahrlässigkeit oder mangelnder Weitsicht weggelassen.
Das Homosexuelle diese Form der Ehe nicht nutzen dürfen, kann lediglich aus einfachen Bundesgesetzen hergeleitet werden, welche aber nunmal bei objektiver Auslegung gegen die oben genannten Grundsätze (Art. 1, Art. 3 de GG) verstoßen und somit verfassungswidrig und nichtig sind.