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Luxemburg (queer.de) – Der Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hat erklärt, dass die Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern bei der Hinterbliebenenrente in Deutschland gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstößt. Heute hat er seine Schlussanträge bei der Vorlegungssache Maruko vorgelegt. Dabei geht es um die Frage, ob die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen auch hinterbliebenen Lebenspartnern ihrer Versicherten eine Hinterbliebenenrente gewähren muss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits mehrmals entschieden, dass die Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnern rechtens ist (queer.de berichtete). Dem widerspricht der Generalanwalt nun.

Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Ansicht von Ruiz-Jarabo Colomer: "Der Generalanwalt hat nun die Rechtsauffassung des LSVD", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Mit der positiven Stellungnahme des Generalanwalts sind wir unserem Ziel, dem Abbau der Diskriminierungen von Lesben und Schwulen, einen großen
Schritt näher gekommen. Viele verpartnerte Lesben und Schwule könne sich jetzt auf erhebliche Nachzahlungen freuen, da Deutschland schon seit dem 3. Dezember 2005 mit der Umsetzung der Richtlinie in Verzug ist."

In der Regel folgt der Europäische Gerichtshof den Stellungnahmen seiner Generalanwälte. Mit einem Urteil kann nach Angaben des LSVD zum Jahreswechsel gerechnet werden. (dk/pm)

-w-

#1 rudolfAnonym
  • 06.09.2007, 12:52h
  • Eine sehr positive Entwicklung! Das wird hoffentlich unseren Politkern (jenseits der CDU) Beine machen und der von reaktionären Kräften durchsetzten deutschen Justiz eine Lehre sein!
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#2 Peter 1Anonym
  • 06.09.2007, 12:53h
  • Ein guter Tag für mehr Gleichheit. Hoffen wir, dass die Bundesregierung der Rechtsauffassung folgen wird. Wichtig wäre nun noch de Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht. Ich lebe seit 30 Jahren mit meinem Partner zusammen, wir haben uns sofort verpartnert als es möglich wurde. Da wir in meinem geerbten Eltenhaus wohnen bin ich als alleiniger Besitzer im Grundbuch eingetragen. Sollte ich vorher nun versterben muss mein Partner den vollen Erbschaftssteuersatz bezahlen, obwohl er seit 30!!!Jahren mit mir hier wohnt und sein bereits versteuertes Einkommen mit in die Renovierung und Umbaumaßnahmen investiert hat. Eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit.

    Peter 1
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#3 SaschaAnonym
  • 06.09.2007, 13:38h
  • Bleibt nur zu hoffen, dass die EU selbiges auch für die Umsetzung der Anti-Diskriminierungs-Richtlinien feststellt, denn unser so genanntes AGG ist ein schlechter Witz und widerspricht in vielen Punkten eklatant den Vorgaben der EU.

    Außerdem muss die EU gerade im Bereich der Diskriminierung im Alltag (z.B. verbale Beleidigung und Verunglimpfung von Homosexuellen in der Öffentlichkeit oder in den Medien) sowie der Hassverbrechen im weitesten Sinne weitere umfassende gesetzgeberische und institutionelle Maßnahmen der Mitgliedsstaaten einfordern!!!
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