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- 06. September 2007 1 Min.
Luxemburg (queer.de) – Der Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hat erklärt, dass die Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern bei der Hinterbliebenenrente in Deutschland gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstößt. Heute hat er seine Schlussanträge bei der Vorlegungssache Maruko vorgelegt. Dabei geht es um die Frage, ob die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen auch hinterbliebenen Lebenspartnern ihrer Versicherten eine Hinterbliebenenrente gewähren muss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits mehrmals entschieden, dass die Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnern rechtens ist (queer.de berichtete). Dem widerspricht der Generalanwalt nun.
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Ansicht von Ruiz-Jarabo Colomer: "Der Generalanwalt hat nun die Rechtsauffassung des LSVD", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Mit der positiven Stellungnahme des Generalanwalts sind wir unserem Ziel, dem Abbau der Diskriminierungen von Lesben und Schwulen, einen großen
Schritt näher gekommen. Viele verpartnerte Lesben und Schwule könne sich jetzt auf erhebliche Nachzahlungen freuen, da Deutschland schon seit dem 3. Dezember 2005 mit der Umsetzung der Richtlinie in Verzug ist."
In der Regel folgt der Europäische Gerichtshof den Stellungnahmen seiner Generalanwälte. Mit einem Urteil kann nach Angaben des LSVD zum Jahreswechsel gerechnet werden. (dk/pm)
Links zum Thema:
» Schlussanträge des Generalanwaltes











