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  • 16. September 2007 18 2 Min.

Kommentar zur gefährliche Wortwahl von Oberstaatsanwalt Fred Apostel.

Von Jürgen Friedenberg

Erschütterndes Schicksal eines jungen Mädchens: Vergewaltigt, übel zugerichtet, ermordet – angeblich von einem "Homosexuellen, der einmal Lust auf eine Frau hatte." So habe es der geständige Mordverdächtige der vierzehnjährigen Hannah aus Königswinter bei der Vernehmung gesagt, berichtete Oberstaatsanwalt Fred Apostel. Und er äußerte keinerlei Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage. Wieso eigentlich nicht?

Zwar wohnte der 25-jährige Tscheche in Königswinter bei einem 53-jährigen Mann, im Stadtteil Oberdollendorf, nur wenige hundert Meter von der Wohnung seines Opfers entfernt. Aber genügt dies, um den Täter ohne jeden Vorbehalt als homosexuell einzustufen? Erhebt sich da nicht die Frage, ob der vermeintliche Homo in Wahrheit ein verkappter Hete ist? Immerhin wäre es denkbar, dass der Jüngere dem Älteren nicht wegen einer gleichgeschlechtlichen Prägung sondern aus anderen Gründen zugetan war. Vielleicht hofft Dennis H. nun, dass seine angebliche Homosexualität als strafmildernd für seine Untaten gelten könnte, die er – etwa aus Enttäuschung über den nicht eingetretenen, erstrebten Genuss – begangen hat?

An dem erschütternden Schicksal des ermordeten Mädchens ändert das freilich nichts. Nachdenklich aber stimmt der leichtfertige Umgang mit dem Wort, nämlich die unbedachte Übernahme der menschenverachtenden Formulierung des Mordverdächtigen: "Ein Homosexueller, der einmal Lust auf eine Frau hatte." Dieser Satz bleibt in den Ohren der Radiohörer und in den Augen der Zeitungsleser haften, verstärkt überkommene Vorurteile, weckt neue Ängste. Ein Oberstaatsanwalt sollte das wissen und seine Worte sorgsam wählen. Erst recht, wenn er Apostel heißt.

15. September 2007

-w-

#1 PierreAnonym
  • 16.09.2007, 10:10h
  • Das Ganze lässt sich nur dadurch erklären, dass dieser Typ ein gestörtes Verhältnis zu Frauen (oder Mädchen) hat.
    Der Täter ist ganz sicher nicht homosexuell.
    Vielleicht hat er gelegentlich mal mit einem Mann Sex(evtl. als Stricher oder aus einer Art Ersatzbefriedigung heraus) wie das in Gefängnissen zwischen heterosexuellen Gefangenen ja auch der Fall sein kann.
    Evtl. bedeutet das Wort 'homosexuell' in der Heimat des Täter (Tschechien) ja auch grundsätzlich 'sexuell abnormal'. Egal, ob es sich um Homosexualität, Sodomie, Pädophilie oder sonst was handelt.
    Dies ist in den muslimischen Ländern ähnlich.
    Es zeugt von Verantwortungslosigkeit ohnegleichen des Staatsanwaltes Apostel, so etwas ungeprüft hinaus zu posaunen. Dies erinnert stark an die 50er Jahre und die Nazi-Zeit.
    Ich hoffe, mit Strafanzeigen bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe zieht man diesen Wüterisch zur Verantwortung und veranlasst ihn, die gleichen Medien über den tatsächlichen Sachverhalt zu informieren.
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#2 WolfAnonym
  • 16.09.2007, 10:26h
  • Das Schicksal des Mädchens ist furchtbar. Mein Mitgefühl gilt den Eltern und Verwandten des Mädchens.

    Die Äusserung des Staatsanwaltes lässt mich zweifeln. Hätte er in anderem Fall, den es bereits oft genug gegeben hat, auch die Formulierung gebraucht: Ein Heterosexueller hatte Lust auf einen Jungen?
    Hätte er im Fall Riekofen hypothetisch auch formuliert:
    Ein Pfarrer hatte Lust auf ein Mädchen?

    Das hätte er sicher nicht. Woran will er denn die Homosexualität fest machen? An der Aussage des Mörders? Interessant ... Bei der iranischen Lesbe in Berlin reichte das anscheinend nicht.

    Meine Meinung: Herr Apostel hat ausgetestet, wie weit er auch in Zukunft mit Formulierungen gehen kann. Das sollten wir ihm, ebensowenig wie Kardinal Meisner, durchgehen lassen. Er diskriminiert aus meiner Sicht nicht nur Homosexuelle, sondern auch das Opfer. Er macht es mit seiner Sprache posthum zu einem Objekt. Es ist nicht mehr Hannah, es ist "ein Mädchen". Er entpersonalisiert das Opfer mit solch einer Aussage.
    Menschen, die mit ihrer Sprache und dem Inhalt der Mitteilung die Öffentlichkeit prägen, muss klar gemacht werden, das Sprache gerecht sein muss. Ich denke, es ist noch ein langer Weg, bis wir eine gerechte Sprache und ihre Anwendung in unserer Gesellschaft erleben.

    In diesem Sinn bin ich ungerecht:
    Herr Apostel ist ein Staatsanwalt, der mal Lust auf Unobjektiviät hatte.

    (Für Nichtinsider: Deutsche Staatsanwälte schmücken sich gerne mit dem Titel, eine der objektivsten Behörden der Welt zu sein)
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#3 JanXAnonym
  • 16.09.2007, 15:15h
  • Völlig uninteressant ob der Täter homo- oder heterosexuell ist,
    ob er gerne Pizza mag oder Spagehetti. Liebe Leute, es handelt
    sich um einen grausamen Vergewaltiger und Mörder. Die
    Beiläufigkeit und Undistanziertheit mit der Fred Apostel hier
    menschenverachtende Zitate eines Schwerstkriminellen, quasi
    im Vorübergehen fast schon in sein eigenes Vokabular
    aufnimmt und sich so vor den Medien präsentiert, disqualifiziert
    ihn m.E. für eine weitere Tätigkeit als Oberstaatsanwalt. Bitte
    beurteilt selbst!
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