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- 16. September 2007 2 Min.
Kommentar zur gefährliche Wortwahl von Oberstaatsanwalt Fred Apostel.
Von Jürgen Friedenberg
Erschütterndes Schicksal eines jungen Mädchens: Vergewaltigt, übel zugerichtet, ermordet – angeblich von einem "Homosexuellen, der einmal Lust auf eine Frau hatte." So habe es der geständige Mordverdächtige der vierzehnjährigen Hannah aus Königswinter bei der Vernehmung gesagt, berichtete Oberstaatsanwalt Fred Apostel. Und er äußerte keinerlei Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage. Wieso eigentlich nicht?
Zwar wohnte der 25-jährige Tscheche in Königswinter bei einem 53-jährigen Mann, im Stadtteil Oberdollendorf, nur wenige hundert Meter von der Wohnung seines Opfers entfernt. Aber genügt dies, um den Täter ohne jeden Vorbehalt als homosexuell einzustufen? Erhebt sich da nicht die Frage, ob der vermeintliche Homo in Wahrheit ein verkappter Hete ist? Immerhin wäre es denkbar, dass der Jüngere dem Älteren nicht wegen einer gleichgeschlechtlichen Prägung sondern aus anderen Gründen zugetan war. Vielleicht hofft Dennis H. nun, dass seine angebliche Homosexualität als strafmildernd für seine Untaten gelten könnte, die er – etwa aus Enttäuschung über den nicht eingetretenen, erstrebten Genuss – begangen hat?
An dem erschütternden Schicksal des ermordeten Mädchens ändert das freilich nichts. Nachdenklich aber stimmt der leichtfertige Umgang mit dem Wort, nämlich die unbedachte Übernahme der menschenverachtenden Formulierung des Mordverdächtigen: "Ein Homosexueller, der einmal Lust auf eine Frau hatte." Dieser Satz bleibt in den Ohren der Radiohörer und in den Augen der Zeitungsleser haften, verstärkt überkommene Vorurteile, weckt neue Ängste. Ein Oberstaatsanwalt sollte das wissen und seine Worte sorgsam wählen. Erst recht, wenn er Apostel heißt.
15. September 2007
Links zum Thema:
» Hannahs Mörder homosexuell? (queer.de vom 13.09.07)















Der Täter ist ganz sicher nicht homosexuell.
Vielleicht hat er gelegentlich mal mit einem Mann Sex(evtl. als Stricher oder aus einer Art Ersatzbefriedigung heraus) wie das in Gefängnissen zwischen heterosexuellen Gefangenen ja auch der Fall sein kann.
Evtl. bedeutet das Wort 'homosexuell' in der Heimat des Täter (Tschechien) ja auch grundsätzlich 'sexuell abnormal'. Egal, ob es sich um Homosexualität, Sodomie, Pädophilie oder sonst was handelt.
Dies ist in den muslimischen Ländern ähnlich.
Es zeugt von Verantwortungslosigkeit ohnegleichen des Staatsanwaltes Apostel, so etwas ungeprüft hinaus zu posaunen. Dies erinnert stark an die 50er Jahre und die Nazi-Zeit.
Ich hoffe, mit Strafanzeigen bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe zieht man diesen Wüterisch zur Verantwortung und veranlasst ihn, die gleichen Medien über den tatsächlichen Sachverhalt zu informieren.