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  • 28. September 2007 7 3 Min.

Im Streit um die Erbschaftssteuer für Homo-Partner deutet sich in der Großen Koalition ein Kompromiss an.

Von Dennis Klein

Noch ist nichts offiziell. Aber die SPD scheint im Streit um die Erbschaftssteuerreform in der Frage der Eingetragenen Lebenspartnerschaften hart zu bleiben. Medienberichten zufolge besteht die CDU daher nun nicht mehr darauf, im Erbschaftsfall schwule und lesbische Partner steuerrechtlich wie Fremde zu behandeln und noch schlechter zu stellen, als sie es jetzt schon sind.

Schwule Partner = Geschiedene?

Die "Berliner Zeitung" berichtet, dass Otto Bernhardt (CDU), finanzpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion, Kompromiss-Signale an die Sozialdemokraten aussendet: "Ich kann mir vorstellen, dass wir die Eingetragenen Lebenspartnerschaften in die Steuerklasse II einordnen", erklärte Bernhardt. Diese Steuerklasse ist eigentlich Geschwistern und Geschiedenen vorbehalten und hat niedrigere Steuersätze und einen etwas höheren Freibetrag. Bernhardt hält es auch für möglich einen höheren Freibetrag speziell für Homo-Partner einzuführen. Er schränkte allerdings ein: "In der Union gibt es keine Mehrheit für eine völlige Gleichstellung im Steuerrecht." Der Finanzpolitiker bekräftigte auch, dass bei nur 14.000 Eingetragenen Partnerschaften die Mindereinnahmen zu vernachlässigen seien.

CSU will Homo-Steuergelder

Erbitterter Widerstand kommt – wie so oft – aus Bayern. Die CSU lehnt nach wie vor jede Annäherung der Homo-Ehe an die Hetero-Ehe ab. Und will am liebsten die Rechte von schwulen und lesbischen Paaren noch weiter einschränken, während die Pflichten aufrechterhalten bleiben sollen.

Im Augenblick ist die Lage so: Wenn ein Partner einer Homo-Ehe stirbt, erhält der Überlebende nur einen Freibetrag von 5.200 Euro (Verheiratete: 307.000 Euro). Alles darüber hinaus muss er versteuern. Die Sätze liegen hierbei zwischen 17 und 50 Prozent (Verheiratete: 7 bis 30 Prozent). Eine Reform der Erbschaftssteuer wurde jetzt fällig, weil das Bundesverfassungsgericht die ungleiche Behandlung von Immobilien und anderen Werten für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Karlsruhe hat die Regierung angewiesen, bis Ende 2008 ein verfassungskonformes Gesetz in Kraft treten zu lassen.

Vor gut einem Monat hat die Unionsfraktion einen Entwurf vorgelegt, der den Freibetrag für Hetero-Paare erheblich erhöhen würde – Überlebende Homo-Partner müssten demnach aber ab dem ersten Euro das Eigenheim, das Auto oder andere Wertgegenstände versteuern (queer.de berichtete). Grüne und Linke forderten daraufhin die SPD auf, für die Gleichstellung von Homo-Paaren zu kämpfen. Immerhin haben Eingetragene Lebenspartner im Sozial- und Unterhaltsrecht die gleichen Pflichten, erklärten die Sozialdemokraten. Homo-Paare stehen also in schlechten Zeiten füreinander ein und entlasteten damit den Staat. Wenn es ums Steuerrecht geht – sowohl bei der Einkommens- als auch bei der Erbschaftssteuer – bedient sich der Fiskus aber bislang ungeniert bei diesen Paaren.

Länder wie Schweden, Italien oder Österreich haben sich des Problems auf andere Weise entledigt: Sie haben die Erbschaftssteuer gänzlich abgeschafft. Diese Möglichkeit wird auch vom CDU-Mann Bernhardt befürwortet, allerdings wehrt sich die SPD dagegen. Die Sozialdemokraten argumentieren, dass die Abschaffung sozial unausgewogen sei, da (neben Schwulen und Lesben) vor allem Superreiche davon profitieren würden.

28. September 2007

-w-

#1 DragonWarriorAnonym
  • 28.09.2007, 14:08h
  • Wenn Bernhardt mein, dass die Mindereinnahmen nicht ins Gewicht fallen würden stellt sich die Frage, was das Rumgezicke der CDU/CSU soll...

    Die Unionsfraktionen sollten endlich begreifen, dass es hier keinen Kulturkampf gibt, sondern dass es um Gerechtigkeit - in diesem Falkle Steuergerechtigkeit - geht.

    Zumindest die gleichen Freibeträge wie für Ehegatten müssen dabei herausspringen, wenn die SPD vorher einknicken sollte wird sie für mich homopolitisch genauso untragbar wie die FDP, die das einknicken erfunden hat unds nur aus der Opposition heraus große reden schwingen kann.

    Ich habe meine Abgeordneten angeschrieben und bekam selbst von meiner CDU-Abgeordneten die klare Antwort, dass sie für eine Gleichstellung sei... Allerdings räumte sie ein, damit in Ihrer Fraktion in der Minderheit zu sein... immerhin, sie ist nicht alleine damit.

    Also: Schreibt Eure(n) Bundestagsabgeordneten an und fordert gleiche Rechte.
    Weist Eure Abgeordneten auf das Problem hin und fragt sie, ob sie sich für die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht einsetzen wollen. Die Adressen der Bundestagsabgeordneten findet Ihr hier:
    www.bundestag.de/mdb/index.html.


    Im Übrigen setzen sich die eMail-Adressen der Abgeordneten immer gleich zusammen: vorname.nachname@bundestag.de.
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#2 wolfAnonym
  • 28.09.2007, 14:09h
  • schon wieder so ein fauler kompromiss ! es ist unglaublich mit welcher frechheit hier agiert wird !
    den menschen werden seit jahren pflichten auferlegt und zwar genau von den herrschaften, die ihnen ihr recht auf gleichbehandlung versagen, das hat mit der "institution EHE" überhaupt nichts zu tun. und dann noch das saublöde argument mit den nur 14000 verpartnerten ? der brüller überhaupt ! genau aus den bekannten negativen gründen, wären die menschen ja total bescheuert sich mit offenen augen ins unglück zu stürzen !
    nach diesen scheinargumenten und der üblen diskussion über eigentlich selbstverständliche dinge, muss man sich doch wundern, dass betroffene, die tagtäglich darunter nicht unerheblich zu leiden haben, diesen brüdern nicht endlich mal feuer untern hintern machen !
    diese heilige institution ehe ist nach gültigem recht doch ein lottogewinn gegenüber dem partnerschaftsgesetz, nicht sehr seriös !
    ausserdem, was geht mich diese bauernpartei unserer bergstämme an, die immer bundesweit mitmischen will, die sollen sich ihre jungfrau und das kruzifix dahin stecken wo sie spüren das sie christen sind.
    man kann sich nur wundern, dass diese gewählten volksverarscher überhaupt noch in den schlaf kommen, aber darin sieht man ihre selbstgefällige dickfelligkeit, die brüder müssen am eigenen leib erfahren was sache ist !
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#3 leftqueersAnonym
  • 28.09.2007, 21:00h
  • Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

    28.09.2007, Barbara Höll

    Erbschaftsteuer: SPD-Verzögerungstaktik lässt Böses ahnen

    Zu Berichten, nach denen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) von seiner Parteispitze den Auftrag erhalten haben soll, die in der Koalition ausgehandelte Reform der Erbschaftsteuer nicht vor dem Ende Oktober stattfindenden Bundesparteitag der Sozialdemokraten zu präsentieren, erklärt die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Barbara Höll:

    Die Verzögerungstaktik der SPD lässt nichts Gutes erahnen. Ursprünglich sollte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftssteuer bereits Mitte Oktober ein Ergebnis vorlegen. Allerdings zögert Steinbrück aus gutem Grund, den Kompromiss bekanntmachen: SPD-Linke haben die bisherigen Verhandlungsergebnisse als unzureichend kritisiert, weil Unternehmenserben zu stark entlastet würden.

    Recht haben sie. Ebenso abzulehnen sind Pläne, die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel massiv anzuheben sowie ihre Steuersätze zu senken und für alle übrigen Erben die Steuersätze zu erhöhen. Erben von Millionenvermögen würden damit noch weniger Erbschaftsteuer zahlen, die steuerliche Ungleichbehandlung von hinterbliebenen Ehegatten und nichtverheirateten Lebenspartnern weiter verschärft.

    Schon jetzt ist die Erbschaftsteuer eher ein Phantomschmerz. Obwohl jährlich rund 150 Milliarden Euro vererbt werden, bringt sie dem Fiskus gerade einmal 4 Milliarden Euro. Das entspricht einer effektiven Belastung von rund 2,5 Prozent. Notwendig ist deshalb eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer, die eine sozial gerechte Besteuerung gewährleistet und das vorhandene Potenzial für Steuermehreinnahmen nutzt.

    DIE LINKE fordert deshalb die Vereinheitlichung der Freibeträge und Tarife unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Steuerlichen Privilegien, insbesondere die massiven Begünstigung von Betriebsvermögen, müssen abgeschafft und alle Vermögensarten realitätsnah bewertet werden. Diese Maßnahmen würden jährlich Mehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro bescheren.

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