https://queer.de/?7680
- 28. September 2007 1 Min.
Berlin (queer.de) - Das Berliner Verwaltungsgericht glaubte der Iranerin Yasmin K. am Mittwoch nicht, dass sie in ihrem Heimatland zum Tode verurteilt wurde. Das berichtet der "Tagesspiegel". Bis Ende des Jahres darf die 31-Jährige allerdings in Deutschland bleiben, da Innensenator Erhart Körting (SPD) eine Duldung ausgesprochen hatte.
Der Asylantrag der Frau wurde abgelehnt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht glaubte, dass Yasmin tatsächlich homosexuell ist (queer.de berichtete). Dabei kritisieren Aktivisten, dass das Amt der Aussage von Yasmins Mutter Glauben schenkte, die Vertretern des deutschen Außenministeriums erklärte hatte, dass ihre Tochter nicht lesbisch sei. Die Mutter lebt noch im Iran; ihr Ehemann wurde beschuldigt, seiner Tochter bei der Flucht geholfen zu haben. Auf Homosexualität steht in der islamischen Republik die Todesstrafe.
Die Berliner Verwaltungsrichter hielten viele der Unterlagen, die Yasmins Anwältin einreichte, für gefälscht. Auch Angaben über die Flucht hielten sie für eine Lüge, gab ein Sprecher des Gerichts bekannt. Man glaube der Iranerin allerdings, dass sie lesbisch sei. Sie könne noch beim Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Als letzte Instanz gibt es noch die Härtefallkommission. (dk)















von menschenrechten und Freiheit und Selbstbestimmungsrechten hält! Ich frage mich, wo Bitte ist das noch menschenwürdig, eine junge Frau in den sicheren Tod zu schicken?
Euch ein schönes WE und liebe Grüße
Euer Rabauke