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- 28. September 2007 2 Min.
Washington (queer.de) - Nach dem Repräsentantenhaus hat auch der US-Senat das "Matthew-Shepard-Gesetz gegen Hassdelikte" verabschiedet. 60 der 100 Senatoren stimmten dafür, das Gesetz im Huckepackverfahren an das "Defense Authorization Bill" anzuhängen, mit dem die milliardenschweren Verteidigungsausgaben gebilligt werden. Damit wollen die Demokraten und einige Republikaner verhindern, dass Präsident George W. Bush sein Veto gegen die Erweiterung des Begriffs Hassdelikte einlegt. Das Gesetz besagt, dass Verbrechen, die aus Homophobie begangen werden, härter bestraft werden müssen als "normale" Verbrechen. Bislang gibt es bundesweit eine derartige Regelung für die Merkmale Rasse, Hautfarbe, Religion und nationale Herkunft. Das Gesetz muss nun im Vermittlungsausschuss mit der im Repräsentantenhaus verabschiedeten Version in Einklang gebracht werden. Danach geht es ans Weiße Haus.
Mehrere Republikaner kritisierten, dass das Huckepackverfahren mit dem Gesetz über Verteidigungsausgaben die nationale Sicherheit gefährdeten. Würde der Präsident sein Veto einlegen, müsste das Verteidigungsbudget im Parlament neu aufgerollt werden. Der republikanische Senator Orrin Hatch aus Utah nannte den Beschluss "unklug, unnötig und verfassungswidrig". Damit würde eine Gedankenpolizei eingeführt. Andere Republikaner kritisierten nicht das Gesetz, sondern nur die Verknüpfung mit den Verteidigungsausgaben, während ein halbes Dutzend nach einer eindringlichen Rede des demokratischen Senators Edward Kennedy zustimmte.
Gegen das Gesetz sprach sich der republikanische Senator Larry Craig aus. Der Konservative kam in die Schlagzeilen, weil er auf einer Flughafentoilette mit einem Undercover-Polizisten Geschlechtsverkehr haben wollte - der 62-Jährige hat angekündigt, sein Mandat niederzulegen (queer.de berichtete).
Das Gesetz ist nach Matthew Shepard benannt. Der Student wurde 1998 im Alter von 21 Jahren in Colorado von zwei Männern brutal misshandelt und ermordet. Daraufhin kämpften Shepards Eltern jahrelang dafür, dass Hassdelikte gegen Schwule und Lesben gesetzlich geregelt werden. Nach Angaben des FBI ist eines von sechs Verbrechen aus Hass gegen Homosexuelle gerichtet.
Das deutsche Recht kennt keine Hassdelikte, die Intention der Täter kann aber ins Strafmaß einfließen. (dk)















Aber klar doch. Wenn ein Täter angibt, er hätte sich von einem Schwulen provoziert gefühlt und das hätte ihn zum Töten bewogen, dann wird aus einem Mord ganz schnell ein Totschlag mit Todesfolge bzw. eine Affekthandlung, für die ein Täter nicht in vollem Masse verantwortlich ist, werden kann. Damit kann dann nicht mehr 'lebenslänglich' ausgesprochen werden. Vor einigen Jahren haben drei Männer einen meiner Freunde so lange geschlagen, bis er bewußtlos zusammenbrach. Im Krankenhaus starb er nach einer Woche, ohne dass er noch mal erwachte. Die drei Täter, zur Zeit der Tat alle über 18, aber unter 21 Jahre alt, haben zwischen 4 und 6 Jahren Haft bekommen (Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht). Mein Freund hat angeblich einen von ihnen angebaggert. Die Richter am zuständigen Landes- und Oberlandesgericht werteten diese unbewiesene Behauptung als strafmildernd. Alle drei sind bereits wieder auf freiem Fuß. Sie wurden frühzeitig entlassen.Tja soviel zum Thema - die Intention der Täter kann aber ins Strafmaß einfließen.