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  • 22. Oktober 2007 10 1 Min.

Frankfurt (queer.de) – Der Internetanbieter Arcor muss mehrere ausländische Porno-Seiten sperren, weil sie die Jugendschutzbedingungen nicht erfüllen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden, nachdem der deutsche Pornoanbieter Kirchberg Logistik GmbH gegen Arcor geklagt hatte.

Das Eschborner Unternehmen hatte nach einer Aufforderung von Kirchberg Logistik im September mehrere Pornoseiten gesperrt, darunter auch einige mit schwulen Inhalten (queer.de berichtete). Da Arcor aber die gesamte IP-Adresse für seine Kunden lahm legte, waren auch Millionen harmlose Seiten von der Zensur betroffen, darunter eine Bollywood-Fanseite und eine WLAN-Initiative. Dagegen waren die Pornoseiten kurze Zeit später wieder erreichbar, weil sie ihre IP-Adressen änderten. Nach Protesten von Arcor-Kunden hob der Betreiber die Sperre nach einer Woche wieder auf (queer.de berichtete).

Noch ist unklar, wie das Unternehmen die Seiten sperrt, ohne harmlose Inhalte mit zu zensieren und damit seine Kunden zu verärgern.

Gericht verschärft Jugenschutz

Vergangene Woche hat der Bundesgerichtshof zudem den deutschen Jugendschutz verschärft. So unterlag ein Pornoanbiter, der als Alterscheck lediglich die Eingabe der Personalausweisnummer verlangte. Der Porno-Konsument müsse sich stattdessen im sogenannten Post-Ident-Verfahren beim Postamt als Erwachsener identifizieren.

Wegen des umständlichen Anmeldens sind ausländische Anbieter in Deutschland populärer. Andere EU-Länder wie die Niederlande oder Großbritannien sehen Jugendschutz im Internet als Aufgabe der Eltern an und verlangen daher keine staatlichen Eingriffe. (dk)

-w-

#1 ChrisAnonym
  • 22.10.2007, 14:05h
  • Da müssten ja tausende Seiten gesperrt werden. Wie lächerlich. Zensur geht zu weit ... da muss man halt verstoß gegen ein jugendschutzgesetz in kauf nehmen ...
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#2 splattergayAnonym
  • 22.10.2007, 14:48h
  • In D geht der Jugendschutz IMMER über die Meinungs-und Kunstfreiheit. Ob man nun die Bundesprüfstelle mit tausenden indizierten Filmen, Spielen, Bücher, Internetseiten, Cds etc. nimmt oder z.B.Filme, die schon durch die FSK-Regelung einer Vorzensur und notfalls auch einem gerichtlichen Totalverbot unterliegen (§ 131 u. 184 StgB), die Eingriffsmöglichkeiten sind vielfältig. Und wenn das nicht weiterhilft, dann versucht man es über die Persönlichkeitsrechte und läßt Romane wie "Esra" oder Filme wie "Rothenburg" verbieten. Und das waren nur einige Beispiele. Und wenn die Behörden nicht unter Geldnot und Personalmangel leiden würden, wäre es vermutlich noch viel schlimmer.
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#3 ChrisAnonym