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- 30. Oktober 2007 2 Min.
Köln (queer.de) - Volker Beck darf den Kölner Kardinal Joachim Meisner nicht weiter als "Hassprediger" bezeichnen. Nach Angaben des Erzbistums ist das Landgericht Köln der Auffassung gefolgt, wonach die Äußerung eine Beleidigung und einen "Angriff auf die Ehre des Kardinals" darstelle. Bei Zuwiderhandlung drohe Beck demnach ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Gegen die Verfügung ist Widerspruch zulässig.
Beck, der Parlamentarische Geschäftsführer und menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, hatte Meisner im Magazin "Spiegel" als "selbstgerechten Hassprediger" bezeichnet, die Wortwahl aber später bedauert (queer.de berichtete). Er würde den Begriff in diesem Zusammenhang nicht mehr benutzen, weil er von vielen ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufstachelung zu Gewalttaten und Morden in Verbindung gebracht werde. Seine inhaltliche Kritik an den Äußerungen Meisners zu Themen wie Homosexualität hielt Beck aber aufrecht. Die Predigten des Kardinals "würdigen immer wieder Menschen herab" und seien so "oft auch geeignet, Hass gegen diese Gruppen zu schüren", erklärte Beck.
In seiner Antragsschrift habe das Erzbistum ausgeführt, der Begriff "Hassprediger" bezeichne Personen, "die unter religiöser Verbrämung volksverhetzende Aktivitäten entfalten und zu Gewalt aufrufen". In diesem Sinne werde der Ausdruck insbesondere in den Medien verwendet. Er stelle daher in Bezug auf den Kardinal eine schwere Beleidigung dar, die auch strafrechtlich relevant sei. Vor der Einleitung der gerichtlichen Schritte wurde Beck nach Angaben des Erzbistums schriftlich aufgefordert, "diese diskriminierende Beschimpfung des Kardinals" zukünftig zu unterlassen. Darauf habe der Grünen-Politiker nicht reagiert. (pm)














