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  • 30. Oktober 2007 59 2 Min.

Köln (queer.de) - Volker Beck darf den Kölner Kardinal Joachim Meisner nicht weiter als "Hassprediger" bezeichnen. Nach Angaben des Erzbistums ist das Landgericht Köln der Auffassung gefolgt, wonach die Äußerung eine Beleidigung und einen "Angriff auf die Ehre des Kardinals" darstelle. Bei Zuwiderhandlung drohe Beck demnach ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Gegen die Verfügung ist Widerspruch zulässig.

Beck, der Parlamentarische Geschäftsführer und menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, hatte Meisner im Magazin "Spiegel" als "selbstgerechten Hassprediger" bezeichnet, die Wortwahl aber später bedauert (queer.de berichtete). Er würde den Begriff in diesem Zusammenhang nicht mehr benutzen, weil er von vielen ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufstachelung zu Gewalttaten und Morden in Verbindung gebracht werde. Seine inhaltliche Kritik an den Äußerungen Meisners zu Themen wie Homosexualität hielt Beck aber aufrecht. Die Predigten des Kardinals "würdigen immer wieder Menschen herab" und seien so "oft auch geeignet, Hass gegen diese Gruppen zu schüren", erklärte Beck.

In seiner Antragsschrift habe das Erzbistum ausgeführt, der Begriff "Hassprediger" bezeichne Personen, "die unter religiöser Verbrämung volksverhetzende Aktivitäten entfalten und zu Gewalt aufrufen". In diesem Sinne werde der Ausdruck insbesondere in den Medien verwendet. Er stelle daher in Bezug auf den Kardinal eine schwere Beleidigung dar, die auch strafrechtlich relevant sei. Vor der Einleitung der gerichtlichen Schritte wurde Beck nach Angaben des Erzbistums schriftlich aufgefordert, "diese diskriminierende Beschimpfung des Kardinals" zukünftig zu unterlassen. Darauf habe der Grünen-Politiker nicht reagiert. (pm)

-w-

#1 RalfAnonym
  • 30.10.2007, 22:04h
  • Dass ein Hassprediger stets zu Gewalt aufrufe, ist Unsinn, denn dann wäre er ja kein einfacher Hass-, sondern ein Gewaltprediger. Aber interessanter als diese vorsätzliche Fehlauslegung der Sprache ist, dass einmal mehr die Justiz nicht etwa diejenigen schützt, gegen die das purpurgewandete Großmaul hetzt, sondern dem Schurken beispringt. Wie üblich in diesem unserem Lande: Man darf sich -außer Mord- alles erlauben, so lange man es nur Schwulen und Lesben antut.
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#2 gerdAnonym
  • 30.10.2007, 22:22h
  • Die Frage dürfte doch wohl angebracht sein: was ist ein Hassprediger. Ein diesbezügliche Definition seitens des Gerichtes halte ich doch für sehr gewagt.

    Meines Erachtens hat Volker Beck in der Sache vollkommen recht und die Bezeichnung, "Hassprediger" dürfte doch wohl sehr unterschiedlich definiert werden.

    Ein Teil der Menschen dürfte in einen Hassprediger in erster Linie unsere Mullahs in den Hinterhofmoscheen im Auge haben, die gegen die Grundwerte westlicher Demokratioen zu Feld ziehen.

    Ein anderer Teil der Menschen dürfte den Begriff auf christliche Fundamentalisten erweitern, die gegen den Islam wettern.

    Wieder andere Menschen dürften den Begriff ausweiten und auch auf religiöse Eiferer beziehen, die sich gegen Minderheiten wenden. Und weitere Menschen dürften darunter auch religiöse Eiferer erfassen, die gegen die Rechte von Minderheiten sich ereifern. Unter letzteren Punkt fällt dann auch Herr Meissner und da sehe ich Ihn durchaus als einen Menschen an, der Hass gegen die Gruppe der homosexuellen Paare sät, indem er deren Paarbindungen öffentlich in Predigten herabwürdigt.
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#3 schnuckelgayAnonym
  • 30.10.2007, 22:30h
  • es ist schon seltsam mit welcherlei maßstab da gemessen wird. die kirche kann sich unter der berufung auf religöse freiheit so fast alles erlauben aber wehe wenn eine schwuchtel sich mal vertut dann geht man gleich zu gericht und klagt.

    zugegeben herr becks formulierung war sicherlich politisch nicht korrekt aber man kann auch aus einer mücke nen elefanten machen.
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