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- 05. November 2007 3 Min.
Die SPD hat eine weitgehende Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer für Schwule und Lesben erreicht.
Von Dennis Klein
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatten heute gute Nachrichten für Homo-Paare im Gepäck: Eingetragene Lebenspartner werden künftig im Erbschaftssteuerrecht mit Ehe-Paaren gleichgestellt – zumindest fast. Homo- und Hetero-Paare dürfen demnach künftig 500.000 Euro steuerfrei erben. Bislang waren es bei Ehe-Partnern 307.000 Euro, bei Homo-Partnern aber nur 5.200 Euro. Über den Freibetrag hinaus ist der Steuersatz für Homo-Paare allerdings höher als für Ehe-Paare.
SPD hat sich weitgehend durchgesetzt
Bislang herrschte in der Koalition Streit, wie Homo-Paare behandelt werden sollen. Die CDU/CSU wollte in ihrem Entwurf zunächst erreichen, dass Schwule und Lesben das Eigenheim und die Besitzstände ihres verstorbenen Partners ab dem ersten Euro versteuern müssen (queer.de berichtete). Dagegen liefen FDP, Grüne und Linkspartei Sturm. Auch Politiker des Koalitionspartners SPD stellten klar, dass sie sich für eine Gleichstellung einsetzen würden. Die Sozialdemokraten haben sich damit weitgehend durchgesetzt.
Reiche Schwule und Lesben weiter benachteiligt
Nur beim Steuersatz über den Freibetrag hinaus werden Schwule und Lesben weiter schlechter gestellt. Während bei Hetero-Paaren eine Steuer zwischen sieben und 30 Prozent anfällt, sind es bei Homo-Paaren satte 30 bis 50 Prozent. Das ist ungefähr so viel, wie gleichgeschlechtliche Paare bislang über 500.000 Euro zahlen mussten. Davon ist die große Mehrheit der Paare nicht betroffen. Nur sehr wohlhabende Homo-Partner werden mehr zur Kasse gebeten als Heterosexuelle - sofern sie nicht vorher ihr Vermögen ins Ausland transferiert haben.
"Focus Online" bezeichnete das flugs als "Steuergeschenk für Homo-Ehe", ohne darauf hinzuweisen, dass Homo-Partner auch die selben Pflichten wie Ehe-Paare übernehmen.
Steinbrück und Koch haben das Konzept die letzten Monate ausgehandelt. Sie sagten heute in Berlin, dass noch einzelne Punkte strittig seien, die erst im Gesetzgebungsverfahren gelöst werden könnten.
Die Änderung des Erbschaftssteuerrechts wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung, in der Immobilien anders als Kapital behandelt wurden, für verfassungswidrig erklärt hatte. Darum war sich die Koalition einig, dass die Freibeträge für Ehe-Partner angehoben werden müssten, damit die trauernde Witwe nicht auf das berühmte "kleine Eigenheim" einen Batzen Steuern zahlen musste.
Steueraufkommen bleibt gleich
Das Steueraufkommen soll insgesamt gleich bleiben, erklärte Finanzminister Steinbrück. Derzeit nehmen die Länder durch die Erbschaftssteuer vier Milliarden Euro pro Jahr ein. Die Aufkommensneutralität soll dadurch erreicht werden, dass der Staat bei entfernten Verwandten wie Geschwistern mehr zulangt. Zwar erhalten auch sie einen höheren Freibetrag, allerdings werden die Steuersätze kräftig angehoben.
Einige Politiker von CDU/CSU und FDP haben auch die komplette Abschaffung der Erbschaftssteuer gefordert, wie es Schweden und andere europäische Länder bereits getan haben. Das hätte natürlich auch zur Gleichstellung von Homo-Paaren geführt. Allerdings erklärte die SPD, das sei sozial ungerecht und hat deshalb ihr Veto eingelegt.
Reform gilt rückwirkend
Die Reform soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Bis zu ihrer endgültigen Verabschiedung können Erben allerdings aussuchen, ob sie nach altem oder neuem Recht veranlagt werden sollen. Für Homo-Erben ist klar: Das neue Recht ist für sie besser.
5. November 2007










deshalb jubel ich jetzt noch nicht. es gibt immer noch viel arbeit, aber ein anfang ist gemacht.