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- 07. November 2007 2 Min.
Bremen (queer.de) - Das rot-grün regierte Bremen hat als erstes Bundesland verpartnerte Beamte mit verheirateten Beamten beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenversorgung gleichstellt. Außerdem hat es die Gleichstellung bei der Beihilfe nachgeholt, die bei der Anpassung des bremischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahre 2006 ausgespart worden war.
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Initiative des Zweitstädtestaates: "Wir wünschen uns, dass weitere Bundesländer und die Bundesregierung dem Vorbild der Hansestadt folgen", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "In Niedersachsen hat der Landtag bereits einstimmig die völlige Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im niedersächsischen Landesrecht beschlossen. Auch in Hamburg ist ein Gesetzentwurf zur Gleichstellung beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension in Arbeit." Es gehe allerdings nicht überall nach vorne: "Der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf von Innenminister Schäuble zur Neuordnung des öffentlichen Dienstrechts schreibt dagegen die Diskriminierung verpartnerter Bundesbeamten fort. Sie sollen von Hinterbliebenenversorgung, Beihilfe und Familienzuschlag weiter ausgeschlossen bleiben."
Bruns bemängelt, dass lesbische Beamtinnen und schwule Beamte, die in einer Lebenspartnerschaft leben, nun je nach Dienstort und Dienstherrn vollkommen andere Rechte hätten. "Die Besoldung und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten sind mit der Föderalismusreform in den Verantwortungsbereich der Länder übergegangen. Das erlaubt den Ländern die Gleichstellung in diesem Rechtsbereich in eigener Regie vorzunehmen", erläutert Bruns.
Die Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes wird am 1. Dezember in Kraft treten. (pm)















aber zumindest bewegt sich in einigen ecken dieses landes was.