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- 07. November 2007 1 Min.
Koblenz (queer.de) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass verpartnerten Beamten anders als ihren verheirateten Kollegen keine staatliche Beihilfe im Krankheitsfall ihres Partners zusteht. Die Richter erklärten, dass weder das Lebenspartnerschafts- noch das Gleichbehandlungsgesetz gleiche Rechte für Schwule und Lesben vorschreiben würden.
Geklagt hat ein 68-jähriger Beamter, der sich im Januar 2005 mit einem 49-Jährigen verpartnert hatte. Er beantragte die Beihilfe (Krankenversicherung für Beamte) für seinem Partner. Das wurde vom Staat jedoch abgelehnt.
Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf die im Grundgesetz vorgesehene Privillegierung von Ehe und Familie, die Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht einschließe. (dk)














