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https://queer.de/?7879
  • 07. November 2007 8 1 Min.

Koblenz (queer.de) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass verpartnerten Beamten anders als ihren verheirateten Kollegen keine staatliche Beihilfe im Krankheitsfall ihres Partners zusteht. Die Richter erklärten, dass weder das Lebenspartnerschafts- noch das Gleichbehandlungsgesetz gleiche Rechte für Schwule und Lesben vorschreiben würden.

Geklagt hat ein 68-jähriger Beamter, der sich im Januar 2005 mit einem 49-Jährigen verpartnert hatte. Er beantragte die Beihilfe (Krankenversicherung für Beamte) für seinem Partner. Das wurde vom Staat jedoch abgelehnt.

Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf die im Grundgesetz vorgesehene Privillegierung von Ehe und Familie, die Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht einschließe. (dk)

-w-

#1 ÜwchenAnonym
  • 07.11.2007, 14:10h
  • Man kann dem Gericht keinen Vorwurf machen. Auch die Richter müssen sich an bestehende Gesetze halten. Bedankt euch bei allen Schwulen die die CDU zur Stärksten fraktion gemacht haben und immernoch die CDU wählen würden/wollen.
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#2 DavidAnonym
  • 07.11.2007, 14:49h
  • "Man kann dem Gericht keinen Vorwurf machen. Auch die Richter müssen sich an bestehende Gesetze halten."

    Der Witz ist doch, das dieses "Gesetz" ("EheUndFamilie") immer nur DANN angewendet wird, wenn es um Rechte geht.
    Sobald es aber um die Pflichten geht, dann sieht man seltsamerweise keinen Grund einen Unterschied zu machen.
    Sehr seltsam.
    Dieses "Gesetz" ist eine billige Lüge, mit der sich nur rausgeredet wird.
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#3 JoAnonym
  • 07.11.2007, 16:26h
  • Ich bin nicht queer. Aber es nervt mich dennoch ziemlich, dass diese Diskriminierung stattfindet. Mit der Gleichheit scheint es nicht weit her zu sein. Die Bevorzugung der Heteroehe ist doch ein Relikt. Sämtliche Begründungen dafür sind doch Unsinn - beispielsweise haben kinderlose Hetero-Ehepaare ja auch dieselben Rechte wie solche mit Kindern; also von wegen Rente und ähnliche vorgeschobene Gründe. Es handelt sich um eine reine Vorurteilsgesetzgebung ohne Sinn (und Verstand). Nein, die Richter müssen nicht so urteilen - sie sollten das Bundesverfassungsgericht anrufen um die Unstimmigkeiten im GG zu klären.
    Und wie schon ein Komentator meinte: Man sollte sich schon überlegen, wen man wählt...
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