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- 07. November 2007 1 Min.
Berlin (queer.de) - Das Recht eheähnlicher Gemeinschaften ist Thema einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag (12. November). Dabei wird über insgesamt neun Petitionen beraten. Es geht dabei unter anderem um das Verbot der Diskriminierung und die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Hinblick auf die Einkommen- und Erbschaftsteuer. Außerdem wird das Recht auf Eheschließung und die Adoption von Kindern sowie die Rehabilitierung der zwischen 1949 und 1969 nach Paragraf 175 verurteilten homosexuellen Männer behandelt.
Die Petenten können in der Sitzung ihr Anliegen kurz darstellen und dann Fragen an die Vertreter der Ministerien und die Ausschussmitglieder stellen. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Berlin, Europasaal 4.900, und soll gegen 16 Uhr enden.
Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss des Bundestag, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst, die sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlen. (pm)
Anmeldungen nimmt entgegen: Deutscher Bundestag, Sekretariat Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227-35257, Fax: 030/227-36053, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de. Zur Einlasskontrolle ist ein gültiger Ausweis erforderlich.
Links zum Thema:
» Petitionsausschuss















EX-NAZI und EX-STASI schergen waren da schneller rehabilitiert und wir zahlen auch noch die renten und pensionen.
hoffentlich waren die opfer damals noch jung genug um diese REHABILITATION noch zu erleben !
ich habe diese polizeiaktionen am eigenen leibe erlebt und wurde nicht umsonst von der polizei splitternackt aus einem kleiderschrank geholt, weil der verdacht auf homosexuelle handlungen bestand. wurde allerdings nicht verurteilt, man musste standhaft lügen können.
war aber eine sehr "spannende" zeit, aber man muss es wohl in der relation sehen, ein paar jahre früher wurde man für weniger umgebracht, staatlich sanktioniert.