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- 19. November 2007 3 Min.
Beck wehrt sich gegen eine Einstweilige Verfügung des Kölner Kardinals Joachim Meisner.
Von Dennis Klein
Seit ihrer Gründung liegen die Grünen im Clinch mit der katholischen Kirche. Schon in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts erklärte der damalige Katholiken-Chef Kardinal Joseph Höffner die Ökopartei für "nicht wählbar" – obwohl Grüne wie Katholiken die "Bewahrung der Schöpfung" auf ihre Fahnen geschrieben haben. Hauptstreitpunkt war damals vor allem die Abtreibungsfrage. Seit es um den Paragrafen 218 still geworden ist, tritt mehr und mehr die "heilige Ehe" in den Vordergrund.
Hauptakteure im aktuellen Zwist sind Kardinal Joachim Meisner, der Homo-Partnerschaften pauschal als "unwahr" und gar "im Kern verderblich" bezeichnet hat – und der Grünen-Politiker Volker Beck, der diese Äußerung als Hass gegen Schwule interpretierte und den Prediger daher als "Hassprediger" titulierte. Da dieser Begriff anders als "Hass-Sänger" oder "Hass-Liebe" von einigen Nachrichtenagenturen für islamistische Terroristen verwendet wird, klagte nun aber der beleidigte Meisner gegen Beck. Und das Landgericht im katholischen Köln verbot kirchentreu dem grünen, schwäbischen Protestanten den Mund (queer.de berichtete). Auch mehrere seiner Partei-"Freunde", darunter auch Fraktionschefin Renate Künast, waren dem "Vater der Homo-Ehe" wegen dieser Äußerung bereits in den Rücken gefallen (queer.de berichtete).
Beck: "Frage der freien Meinungsäußerung"
Jetzt aber schlägt Beck zurück: Vor dem Landgericht im wenig katholischen Berlin will Beck für sein Recht auf freie Meinungsäußerung kämpfen. Zwar hatte der 46-Jährige schon zuvor zugesagt, den Begriff "Hassprediger" in diesem Zusammenhang nicht mehr zu verwenden. Er stellte klar, dass er Meisner nicht "in die Nähe von Terroristen" rücke wollte.
Weil der Kölner Kardinal sein juristischen "Auge und Auge"-Kreuzzug gegen den kleinen, grünen MdB aber fortsetzte, platzte Beck der Kragen: Er will nun dafür kämpfen, einen mächtigen Kirchenmann als "Hassprediger" bezeichnen zu dürfen, wenn dieser Homo-Paare als "im Kern verderblich" diffamiert. Daher solle Landgericht in Berlin "feststellen, dass der Kölner Erzbischof für sich nicht das Recht reklamieren kann, mir zu untersagen, zu äußern, er betätige sich in dieser Predigt als selbstgerechter Hassprediger", so Beck in einer Pressemitteilung. "Ich hatte Kardinal Meisner die Gelegenheit gegeben, auf die vorläufig in der Einstweiligen Verfügung genannten Rechte zu verzichten, sich dieser nicht mehr zu berühmen und damit den Rechtsstreit endgültig beizulegen. Dieses Angebot hat er nicht angenommen".
Kardinal Meisner: "Rechter Glauben" über den "Rechten der Menschen"?
Beck begründet seine Klage damit, dass der Kardinal zu den Menschen gehöre, "die den rechten Glauben über die Rechte der Menschen stellen". "Es kann nicht sein, dass Äußerungen eines Kardinals gegenüber scharfer öffentlicher Kritik sakrosankt sind, wenn er ganze Gruppen von Menschen in seinen Predigten angreift", so Beck.
Bisher hat das Erzbistum Köln nicht auf die Gegenklage reagiert. Eines scheint aber klar: Für Kardinal Meisner bleiben die Grünen wohl weiterhin "nicht wählbar".
19. November 2007















Aber es muss noch weitergehen! Man sollte mal gerichtlich prüfen lassen, ob Meisner nicht wegen Volksverhetzung in den Knast muss.
Dann hätte nämlich zumindest Recht, kein Hassprediger zu sein, die laufen nämlich alle frei rum.