7 Kommentare
- 04.12.2007, 17:51h
- Das kann es eigentlich nicht sein. Man sollte es zu eine Präzedenzfall aufblasen. Die Entscheidung des Gerichts ist wirklich schade, aber es handelt nur im Rahmen der Gesetze. Die Entscheidung der Polizei ist mehr als peinlich. Der Innenminister von Hessen ist nun gefordert die entsprechende Dienstvorschrift zu ändern oder zumindest zu prüfen ob die Dienstfähigkeit der Person durch eventuelle Hormonstörungen oder -schwankungen tatsächlich beeinflußt wird.
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- 04.12.2007, 23:24h
- Ich sehe mich erneut bestätigt, dass man dieser hessischen Polizei als Angehöriger einer sexuellen Minderheit mit Misstrauen begegnen muss. Da können die noch so viele Projekte fürs bessere Image der Polizei in der Szene starten, das ändert nix daran, dass man wenn es hart auf hart kommt eher davon ausgehen muss, dass hessische Polizisten mit Lesben, Schwulen und Transen ein Problem haben - und auch haben dürfen, wie das Gericht nun ja bekräftigt!
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- 05.12.2007, 07:59h
- Zum Glück geht es auch anders.
Ich bin Polizeibeamtin in Schleswig-Holstein und habe vor vielen Jahren einmal als Mann meinen Dienst angetreten. Bei meiner Transition vor zwei Jahren habe ich viel Hilfe und Unterstützung durch meine Dienststelle, Vorgesetzte und den medizinischen Dienst erfahren.
Heute hat das Land in mir eine äußerst zufrieden und glücklich lebende Kriminalbeamtin, die dienstlich keine besonderen Schwierigkeiten durch ihre ungewöhnliche Rolle erfährt.
Danke dafür.
Siehe auch:
www.svendura.de/aboutme - |
- 05.12.2007, 14:30h
- >"dass der Kunstpenis des Transsexuellen eine Waffe sein könne "
da habt ihr etwas missverstanden.
es ging darum, dass die prothese zu empfindlich gegen stöße oder tritte sei und daher für den bewerber SELBST ein höheres verletzungsrisiko darstellen könnte. der anwalt des betroffenen hält dem entgegen, dass die silikonprothese sogar unempfndlicher sei als ein echter schwanz. - |
- 07.12.2007, 18:13h
- Hallo Svenja,
ich möchte mich an dieser Stelle nicht philosophisch über das Leben auslassen, aber trotzdem sei gesagt, dass neben dem eigenen Geschick und der positiven Lebensauffassung, vieles eben auch mit Glück und dem richtigen Zeitpunkt, der auch wieder mit dem Glück verknüpft ist, zu tun hat. Da ergeben sich von außen betrachtet einige Unterschiede zwischen Dir und dem Polizeianwärter. Der Anwärter war so zum Beispiel noch kündbar, während Du Verbeamtet warst, als die Transsexualität publik wurde. Du hattest Gelegenheit, dir im Arbeitsumfeld Respekt zu erarbeiten und Freunde und Unterstützer zu gewinnen, während für den Anwärter die Zeit wahrscheinlich zu kurz war. Ich bin von Queer Deinem Link zu Deiner Homepage gefolgt und bin tief beeindruckt von Deiner Lebensfreude und der positiven Ausstrahlung Deiner Reiseberichte (hab allerdings mangels Zeit nicht alles gelesen), aber Du sagst ja selbst, dass Du viel Unterstützung erfahren hast, die der Anwärter wohl nicht erfahren hatte. Das fing wahrscheinlich an bei dem Arsch von Amtarzt, der mangels Zivilcourage lieber innerhalb von ein paar Minuten nach Vorschrift die Zukunftshoffnungen des Anwärters kaputt gemacht hatte, anstatt die „kleine Unstimmigkeit“ beim Penis zu übersehen und hat bei einer Behörde geendet die die Hosen voll hat; wovor eigentlich?
LG - |
- 15.12.2007, 01:45h
- dann wird wohl in zukunft auch der besitz von dildos in strafe gestellt, weil sie eine gefährliche waffe sein können........?!
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Den Anträgen ist zu entsprechen, da er seinen Wunschjob weder als Mann, noch als Frau bekommen auf Grund seiner Behinderung bekommen kann und somit sehr wohl an der vollen Teilnahme des Arbeitslebens gehindert wird.
Er wird mit dieser Maßnahme den Wunschjob nicht bekommen, da der Antrag zu spät gestellt wird, kann sich aber auf zukünftige Jobs bewerben und bei Ablehnung mit den drei Monatsgehältern aus dem SGBIX die Folgen seiner Diskriminierung wenigstens teilweise kompensieren.