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  • 04. Dezember 2007 7 1 Min.

Frankfurt (queer.de) - Die hessische Polizei darf einen angehenden Polizisten wegen seiner Transsexualität ablehnen. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt heute entschieden (Aktenzeichen: 9 E 5697/06).

Eine Diskriminierung liege nicht vor, da die Behörden ihren "vorgesehenen Ermessensspielraum in rechtmäßiger Weise genutzt und die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in Abwägung zu den individuellen Besonderheiten des Klägers berücksichtigt". Das Gleichbehandlungsgesetz und europarechtliche Vorgaben seien nicht verletzt worden.

Die hessischen Behörden argumentieren, dass der Kunstpenis des Transsexuellen eine Waffe sein könne und er gefährlichen Hormonschwankungen unterliegen könne, weil er keinen Hoden hat. Das wird aber laut einer Dienstvorschrift bei männlichen Beamten vorausgesetzt (queer.de berichtete).

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Heftige Kritik am Land Hessen kommt von den Grünen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist bedauerlich. (…) Völlig unverständlich ist aber die engstirnige Haltung des Landes Hessen", erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk. "Seit zwei Jahren wird mit allen Mitteln versucht, einen hoch qualifizierten Bewerber vom Polizeidienst fernzuhalten, nur weil er transsexuell ist. Ganz offenbar will man Transsexuelle in der hessischen Polizei nicht haben." (dk)

#1 KatrinAnonym
  • 04.12.2007, 17:00h
  • Dem Bewerber empfehle ich beim Versorgungsamt einen Antrag nach dem SGBIX auf Schwerbehinderung zu stellen. Sollte es für einen GdB von 30%, aber nicht 50% reichen, muss ein Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
    Den Anträgen ist zu entsprechen, da er seinen Wunschjob weder als Mann, noch als Frau bekommen auf Grund seiner Behinderung bekommen kann und somit sehr wohl an der vollen Teilnahme des Arbeitslebens gehindert wird.

    Er wird mit dieser Maßnahme den Wunschjob nicht bekommen, da der Antrag zu spät gestellt wird, kann sich aber auf zukünftige Jobs bewerben und bei Ablehnung mit den drei Monatsgehältern aus dem SGBIX die Folgen seiner Diskriminierung wenigstens teilweise kompensieren.
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#2 WolfgangAnonym
  • 04.12.2007, 17:51h
  • Das kann es eigentlich nicht sein. Man sollte es zu eine Präzedenzfall aufblasen. Die Entscheidung des Gerichts ist wirklich schade, aber es handelt nur im Rahmen der Gesetze. Die Entscheidung der Polizei ist mehr als peinlich. Der Innenminister von Hessen ist nun gefordert die entsprechende Dienstvorschrift zu ändern oder zumindest zu prüfen ob die Dienstfähigkeit der Person durch eventuelle Hormonstörungen oder -schwankungen tatsächlich beeinflußt wird.
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#3 ThomassinoAnonym
  • 04.12.2007, 23:24h
  • Ich sehe mich erneut bestätigt, dass man dieser hessischen Polizei als Angehöriger einer sexuellen Minderheit mit Misstrauen begegnen muss. Da können die noch so viele Projekte fürs bessere Image der Polizei in der Szene starten, das ändert nix daran, dass man wenn es hart auf hart kommt eher davon ausgehen muss, dass hessische Polizisten mit Lesben, Schwulen und Transen ein Problem haben - und auch haben dürfen, wie das Gericht nun ja bekräftigt!
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