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- 06. Dezember 2007 1 Min.
Bonn (queer.de) - Das Bonner Landgericht hat den Mörder der 14-jährigen Hannah zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der 25-jährige Tscheche Zdenek H. nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden.
H. hatte vor Gericht den Mord an Hannah gestanden. Er wiederholte auch seine Aussage, dass er homosexuell sei und "mal Lust auf eine Frau" gehabt habe (queer.de berichtete). Der Fahrzeugreiniger hatte sein Opfer zunächst am Bahnhof in Königswinter-Oberdollendorf entführt, dann in einem Busdepot vergewaltigt. Anschließend brachte er Hannah um, weil er fürchtete, sie würde ihn identifizieren können.
H.s Verteidiger kündigte gleich nach der Urteilsverkündung Revision an. Er hatte zwar auch eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt, bat das Gericht aber, von einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. (dk)














Das ist wohl der Gipfel der Geschmacklosigkeit:
LEBENSLANG sollte auch LEBENSLANG heissen.
Das man da noch abstuft und selbst die höchste Bestrafung "besondere Schwere der Schuld" dennoch KEIN Lebenslang bedeutet, ist unverständlich.
Oder gibt es etwa bei der Tat eine Abstufung "halb ermordet"?
Mord ist Mord und das schlimmste Verbrechen.
Kein Diebstahl, nichts was sich wiedergut- und rückgängig machen lässt!
Es gibt hier keine Todesstrafe, unser Rechtssystem ist nicht drakonisch und ausgerichtet auf "Resozialisierung".
Es ist aber ein Unding, das gerade Mord lasch bestraft wird, es selbst dabei noch das Jugendstraftrecht gilt, und selbst das grosszügig bei bereits erwachsenen Tätern angewandt wird!