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  • 06. Dezember 2007 6 1 Min.

Bonn (queer.de) - Das Bonner Landgericht hat den Mörder der 14-jährigen Hannah zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der 25-jährige Tscheche Zdenek H. nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden.

H. hatte vor Gericht den Mord an Hannah gestanden. Er wiederholte auch seine Aussage, dass er homosexuell sei und "mal Lust auf eine Frau" gehabt habe (queer.de berichtete). Der Fahrzeugreiniger hatte sein Opfer zunächst am Bahnhof in Königswinter-Oberdollendorf entführt, dann in einem Busdepot vergewaltigt. Anschließend brachte er Hannah um, weil er fürchtete, sie würde ihn identifizieren können.

H.s Verteidiger kündigte gleich nach der Urteilsverkündung Revision an. Er hatte zwar auch eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt, bat das Gericht aber, von einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. (dk)

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#1 DavidAnonym
  • 06.12.2007, 21:07h
  • "H.s Verteidiger kündigte gleich nach der Urteilsverkündung Revision an. Er hatte zwar auch eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt, bat das Gericht aber, von einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abzusehen."

    Das ist wohl der Gipfel der Geschmacklosigkeit:
    LEBENSLANG sollte auch LEBENSLANG heissen.
    Das man da noch abstuft und selbst die höchste Bestrafung "besondere Schwere der Schuld" dennoch KEIN Lebenslang bedeutet, ist unverständlich.

    Oder gibt es etwa bei der Tat eine Abstufung "halb ermordet"?
    Mord ist Mord und das schlimmste Verbrechen.
    Kein Diebstahl, nichts was sich wiedergut- und rückgängig machen lässt!

    Es gibt hier keine Todesstrafe, unser Rechtssystem ist nicht drakonisch und ausgerichtet auf "Resozialisierung".
    Es ist aber ein Unding, das gerade Mord lasch bestraft wird, es selbst dabei noch das Jugendstraftrecht gilt, und selbst das grosszügig bei bereits erwachsenen Tätern angewandt wird!
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#2 nanuAnonym
  • 06.12.2007, 21:27h
  • Woanders war zu lesen, der Täter habe keine stabile sexuelle Identität entwickeln können, da er beizeiten homosexuelle Kontakte gehabt habe. Da kommt man wieder mit der bösen alten Verführungstheorie, und genau hier gilt es aufzupassen.
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#3 martinAnonym
  • 07.12.2007, 03:54h
  • Hallo zusammen,

    besonders bestürzt haben mich die Aussagen des Freundes:

    ---

    www.ksta.de/html/artikel/1195816856390.shtml

    Jens Uwe D., der laut seine Verachtung für Frauen kundtut, will nach der Verhaftung von H. eine für ihn erschütternde Entdeckung gemacht haben: Unter dem gemeinsamen Bett habe er Playboy-Hefte, eine weibliche Gummi-Puppe und Sexspielzeug entdeckt. Er habe versucht, den Verteidiger seines Freundes zu informieren, doch der habe nicht zurückgerufen. Deshalb sei der ganze „Schweinkram“ auf dem Müll gelandet.
    ---

    Das ist doch wirklich unglaublich, was dieser Herr für einen Müll ablässt. Da habe ich vollstes Verständnis für die vielen Mitbürger, die sich so ihr Bild von "dem Schwulen" machen.
    Ich denke, hier liegt auch ein Mass an Mitschuld und -verantwortung, die nie gesühnt werden wird. Damit will ich keinesfalls die abscheuliche grausame Tat verharmlosen.
    Sehr geärgert habe ich mich übrigens über die bescheuerten Kommentare hier a la Anzeige gegen den Pressesprecher, weil der den ANgeklagten zitiert hatte mit den Worten "mal Lust auf eien Frau hatte..". Ach, wie schwulenfeindlich, hahaha.

    Aber zurück zum Lebenspartner: wie armselig und bescheuert muss man sein, einem jungen Menschen, er war 18, keine moralischen Leitlinien an die Hand zu geben und sich nur mit seinem Sex-lebensinhalt udn Frauenhass zu beschäftigen. Und dann ncoh diese Aussagen vor Gericht? Hier tut mir der Mörder (als der er nicht geboren wurde) ein STück weit leid.
    Für gefühlskalt halte ich ihn auch nicht, ich denke, er wird von der Öffentlichkeit falsch eingeschätzt und kann die Sache selber noch nicht verarbeiten.

    Ob die Strafe "gerecht" ist? Vieles spricht für diese absolute Höchststrafe, einiges auch dagegen. Ob nun 15 oder wie jetzt eher 30 Jahre, er wird sich danach in einem anderen Lebensabschnitt befinden.
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