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- 11. Dezember 2007 1 Min.
Berlin (queer.de) - Das Bundeskabinett hat heute die Erbschaftssteuerreform beschlossen. Demnach werden Eingetragene Lebenspartner Eheleuten weitestgehend gleichgestellt: Beide Gruppen erhalten einen Freibetrag von 500.000 Euro (Ehepartnern standen bislang 307.000 Euro zu, Homo-Partnern nur 5.200 Euro). Über den Freibetrag hinaus ist der Steuersatz für Homo-Paare allerdings höher als für Ehe-Paare. Bei Heteros beträgt er künftig zwischen sieben und 30 Prozent, bei Schwulen und Lesben zwischen 30 und 50 Prozent (queer.de berichtete). Die CDU/CSU-Fraktion hatte zunächst geplant, den Freibetrag für Homo-Paare gänzlich zu streichen (queer.de berichtete). Das scheiterte aber am Widerstand des Koalitionspartners SPD.
Unionspolitiker wollen bis zur Verabschiedung noch Änderungen durchsetzen, die aber nicht Eingetragene Lebenspartner betreffen. Sie wollen in den parlamentarischen Beratungen Verbesserungen für die Erben von Familienbetrieben durchsetzen. Aus der Union kamen wiederholt Forderungen, die Erbschaftssteuer wie in Österreich oder Schweden gänzlich abzuschaffen (queer.de berichtete). Nach Ansicht der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) wäre das eine "begrüßenswerte Gleichstellung durch Wegfall" gewesen. Die SPD lehnte die Abschafung der Ländersteuer jedoch kategorisch ab. (dk)
Links zum Thema:
» Regierungsentwurf (PDF-Datei)










Ein weiteres Beispiel für Diskriminierung eingetragener Partnerschaften. Auch wenn nur höhere Erbschaften betroffen sind, bleibt Fakt, dass Ehen und eingetragene Partnerschaften wieder mal unterschiedlich behandelt werden.
Es zeigt sich immer wieder:
Echte Gleichstellung kann nur die Öffnung der Ehe bieten (wie in Belgien, den Niederlanden, etc.). Alles andere wird immer mehr oder weniger diskriminierend sein...