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  • 12. Dezember 2007 5 1 Min.

Straßburg (queer.de) - Im Europaparlament wurde heute die EU-Grundrechtecharta vom portugiesischen Ministerpräsidenten und EU-Ratspräsidenten José Sócrates verkündet. Die 54 Artikel lange Charta enthält auch ein Diskriminierungsverbot aufgrund von sexueller Ausrichtung (Artikel 21). Sie war bereits 2000 beschlossen worden und wurde 2004 in die europäische Verfassung integriert, um ihr größeres Gewicht zu geben. Die Verfassung scheiterte aber in Volksabstimmungen in den Niederlanden sowie Frankreich. Jetzt soll die Charta und ein Reformvertrag 2009 die Verfasung ersetzen.

Proteste von Euroskeptikern

Etwa 100 euroskeptische Abgeordnete aus extremen linken und rechten Parteien störten die feierliche Zeremonie mit Pfiffen und Buhrufen. Sie forderten, dass die Grundrechtecharta europaweit in einer Volksabstimmung bestätigt werden müsse. Bislang ist das nur in Irland vorgesehen. "Egal, wie sehr Sie mich unterbrechen und grölen, heute ist ein Tag von großer Wichtigkeit für Europa", warf Sócrates den Abgeordneten entgegen.

Großbritannien und Polen machten bei der Charta von ihrem Opt-out Gebrauch, d.h. die Bürger dieser Länder können sich vor Gericht nicht auf den europäischen Grundrechte-Katalog berufen. Während das traditionell euroskeptische England keine Rechte an Europa abtreten will, wurde in Polen insbesondere der Diskriminierungsschutz für Schwule und Lesben kritisiert (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 FloAnonym
  • 12.12.2007, 18:44h
  • "Großbritannien und Polen machten bei der Charta von ihrem Opt-out Gebrauch, d.h. die Bürger dieser Länder können sich vor Gericht nicht auf den europäischen Grundrechte-Katalog berufen."

    Das haben wir der Verhandlungsführerin Angela Merkel zu verdanken... Um als Retterin der EU-Verfassung (bzw. was davon übrig ist) in die Geschichte einzugehen, hat sie sich auf diesen Kompromiss eingelassen, dass sich nicht alle EU-Mitglieder an Grundrechte halten müssen.

    Bezeichnend, dass es bei Wirtschaftsfragen keine Abstriche gibt, sondern nur bei Grundrechten.

    Eine EU, wo Grundrechte nicht überall gelten, outet sich als reiner Wirtschaftsclub, wo das Elementarste überhaupt - die Grundrechte - geopfert wird...

    Polen wurde viel zu früh aufgenommen. Diesen Fehler darf man nicht nocheinmal machen....

    Schande über Großbritannien und Polen! Schande über die EU! Und Schande über Angela Merkel, die diesen Kompromiss erst ermöglicht hat!
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#2 haAnonym
#3 hugoAnonym
  • 12.12.2007, 22:25h
  • entsprechend dem Rahmenbeschluss der EU von 2003 gibts aber kein Recht auf freie Entfaltung der eigenen Sexualität für Jugendliche. Nein, die Rede ist nicht von Kindern, sondern von Menschen, die als Jugendliche ihre Pubertät bereits absolviert haben, auch bereits wählen und heiraten dürfen ...

    vgl. Nachbar-Thread.
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