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  • 07. Januar 2008 48 1 Min.

Bournemouth (queer.de) - In Großbritannien hat eine 33-jährige heterosexuelle Türsteherin Schadensersatz in Höhe von 6.200 Pfund (8.300 Euro) erhalten, weil sie als Angestellte eines schwulen Clubs diskriminiert wurde. Sharon Legg hatte aufgrund der britischen Antidiskriminierungsrichtlinien eine Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, den Club Dreams im südenglischen Bournemouth angestrengt, der sie zuvor fristlos entlassen hatte.

Die verheiratete Mutter dreier Kinder gab an, sie sei "regelmäßig beleidigt worden", weil sie keine Lesbe sei. Ihr Vorgesetzter habe oft gesagt: "Igitt, du bist eine Hete ("breeder")". Als einzige heterosexuelle Angestellte hätte sie auch von Kollegen Diskriminierung erfahren, so Legg weiter.

Sie erklärte gegenüber der BBC, viele ihrer schwulen und lesbischen Freunde hätten ihre Klage gegen Dreams unterstützt. "Das ist ein gutes Urteil für homo-, bi- und heterosexuelle Menschen. Jeder sollte mit Respekt behandelt werden, egal ob in einer schwulen, lesbischen oder heterosexuellen Umgebung." Ihre Anwältin erklärte, es sei das erste Mal, dass eine Heterosexuelle ein Urteil wegen Diskriminierung gewonnen habe.

Der Clubbesitzer erwägt nun, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Er beharrt darauf, dass sie so gut es ging vor Diskriminierung geschützt, aber womöglich voreilig entlassen worden sei. (dk)

-w-

#1 wolfAnonym
  • 07.01.2008, 15:46h
  • na da macht das agg doch sinn, zumindest wird jetzt die ach so diskriminierte mehrheit der heteros vor diskriminierung von schwulen geschützt !!!
    diese tusse steht vor nem schwul/lesbischen lokal als "türöffnerin" und zieht wegen flappsiger sprüche vor gericht ?
    so werden gesetze missbraucht !
    die dame solls mal an einer supermarktkasse oder als putze versuchen und schon hat sie "ihr" problem gelöst !
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#2 SaschaAnonym
  • 07.01.2008, 15:57h
  • @wolf:

    Wieder einmal werden die Opfer massiver Diskriminierung zu Tätern gemacht und die Rollenverteilung zwischen Homo- und Heterosexuellen ganz eindeutig verwechselt. Frau Zypries mit ihrer absurden, homofeindlichen Interpretation der deutschen Verhältnisse und des gegen EU-Recht verstoßenden, Diskriminierungstäter (und nicht Diskriminierte!) schützenden deutschen "AGG" lässt grüßen. Zum Glück handelt es sich in GB "nur" um die Fehlentscheidung eines einzelnen homophoben Gerichtes und nicht um die Mangelhaftigkeit des dortigen Antidiskriminierungsgesetzes!

    Wenn diskriminierte Minderheiten Anspruch auf ihre eigenen Räume in dieser Gesellschaft bzw. schwul-lesbische Einrichtungen Anspruch auf Mitarbeiter erheben, die ihre sexuelle Identität teilen, dann hat das nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern es ist vielmehr ein fundamental wichtiges Recht der Selbstorganisation und Selbstverteidigung. Wer diesen Unterschied nicht erkennen will, praktiziert Homophobie der übelsten Sorte.
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#3 alexMucAnonym
  • 07.01.2008, 16:05h
  • Ob das AGG mißbraucht wird, sei dahingestellt. Ist schließlich für alle da und für alle anwendbar und bindend.
    Mußte das am eigenen Leib erfahren, als ich die "Zeugen Jehovas" brüllenderweise durch Treppenhaus gejagt habe, nachdem die mich zum x-ten mal nach Nachtschicht geweckt hatten. Die haben mir sofort mit AGG gedroht und kannten die entsp. Passage aus dem .... Kopf (FF schreibe ich mal lieber hier nicht). Blieb allerdings bei Drohung, aber mein Chef wusste auf einmal Bescheid. Aber die klingeln nicht mehr....
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