Köln (queer.de) - Der Lesben- und Schwulenverband hat auf seiner Website eine aktualisierte Liste erstellt, die über Rechte und Pflichten in der Homo-Ehe aufklärt. Seit der Einführung der Eingetragenen Partnerschaften 2001 hat der Gesetzgeber mehrfach Verbesserungen für Homo-Paare verabschiedet. Zuletzt beschloss das Bundeskabinett vor gut einem Monat auf Druck der SPD, Schwulen und Lesben bei der Erbschaftssteuer denselben Freibetrag zuzugestehen wie Heterosexuellen (queer.de berichtete). Dennoch weist die Liste einige eklatante Benachteiligungen auf, insbesondere im Steuerrecht. Hier werden Homo-Paare nach wie vor wie Fremde behandelt.
Für die individuelle Beratung stehen Manfred Bruns und Simone Huckert jeden Dienstag zwischen 13 bis 15 Uhr unter 0700-57 83 73248 (12 Ct./Min.) zur Verfügung. (pm/dk)
Alles andere wird stets nur eine (mehr oder weniger gute) Ehe 2. Klasse und niemals komplett gleichgestellt sein. Und selbst wenn, wäre es diskriminierend für dasselbe unterschiedliche Namen zu nehmen. Außerdem können eingetragene Partnerschaften von späteren Regierungen wieder geändert werden - bei einer Öffnung der Ehe würde es alle gleich betreffen.