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  • 21. Januar 2008 11 1 Min.

München (queer.de) - Bei der Bestattung eines schwulen Mannes durfte dessen hinterbliebener Lebenspartner in München weder über eine Feuerbestattung noch über die Urnenbeisetzung entscheiden. Über diesen Fall berichtet Thomas Niederbühl, Stadtrat der Rosa Liste. Die Entscheidungen durften rechtlich allein von der Mutter des Verstorbenen getroffen werden. Außerdem wurde die Ausstellung der Sterbeurkunde auf drei Exemplare beschränkt, was sonst bei Angehörigen nicht üblich ist.

Niederbühl verlangt jetzt von Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) Aufklärung über die Rechtsgrundlage für diese diskriminierende Behandlung. "Es kann doch nicht sein, dass der schwule Witwer nach sechs Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz immer noch eine solche Kränkung und Abwertung in seiner Trauer erfahren muss", erklärt Niederbühl. "Da könnten ganz unwürdige Konflikte mit den Angehörigen entstehen, wenn diese gegen den Willen des Lebenspartners entscheiden, dieser dann aber als Erbe noch für die Kosten aufkommen muss."

Deshalb möchte Niederbühl, dass die städtischen Verordnungen zu Bestattungen und Friedhöfen überprüft werden, damit eine Gleichstellung von Lebens- mit Ehepartnern erreicht wird. "Das Problem liegt wohl beim Freistaat", vermutet Niederbühl. "Der hat es anscheinend in sechs Jahren nicht geschafft, seine Friedhofs- und Bestattungsgesetze dem Lebenspartnerschaftsgesetz anzupassen.". Er bittet deshalb Oberbürgermeister Ude, sich für die notwendigen Gesetzesänderungen einzusetzen. (pm)

-w-

#1 wolfAnonym
  • 21.01.2008, 15:25h
  • ist doch wieder typisch für dieses bescheuerte land !!! man wird wie immer mit dem mindestaufwand abgehandelt, eventuelle daraus enstehende folgen, dürfen wir dann erstmal in kauf nehmen, aber hundertprozentig bezahlen !!!!!!

    eigentlich kein wunder bei diesen kriminellen politkasperln, die sich in dieser bullshitrepublik regierung nennen !
    man muss sich nur klarmachen, dass von unseren tollen expolitikern, kohl, clement, ect, alle dreck am stecken haben und nicht zu knapp, es ist eine schande !
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#2 FloAnonym
  • 21.01.2008, 18:01h
  • In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass eingetragene Partnerschaften allenfalls eine vorübergehende Notlösung sein können, aber immer eine Ehe 2. Klasse bleiben werden.

    Selbst, wenn sie irgendwann exakt der Ehe gleichgestellt wären (was wohl nie 100%ig der Fall sein wird) wäre es diskriminierend, für dasselbe unterschiedliche Namen zu verwenden. Außerdem können separate Rechtsinstitute von späteren Regierungen geändert werden; bei einer Eheöffnung beträfe dies ganz gerecht alle Ehen.

    Die einzige Lösung ist die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, wie es ja auch in Belgien, den Niederlande, Spanien, Kanada (und hoffentlich bald auch Schweden) gut funktioniert und der ganzen Gesellschaft und den Staat Vorteile bringt...

    Aber solange Parteien wie die Union, die ihre antiquierten Ideologien über Fakten und Vernunft stellen, stark genug sind, werden wir in Deutschland wohl noch sehr lange darauf warten müssen.
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#3 seb1983
  • 21.01.2008, 18:16h
  • @wolf
    Na dann bisst du ja auch der passende Bürger dieser "bullshit Republik"

    @Flo

    copy and paste??

    Ansonsten einfach mal wieder ein Beispiel wie lästig die ELP ist. Anstatt einfach die Ehe zu öffnen, und Ruhe ist, permanent neue Klagen ob ich denn auch den Buszuschlag bekomme und beim Aldi den Familienrabatt und etc etc.
    Zwei Namen für das Gleiche wären mir ja egal bei gleichen Rechten, würde in der Praxis keinen Unterschied machen und Otto Normalverbraucher hat eh keine Ahnung und ihn interessierts nicht.
    Aber so werden ja noch auf Jahre die Gerichte zugemüllt.
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