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- 22. Januar 2008 1 Min.
Straßburg (queer.de) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer lesbischen Grundschullehrerin aus Frankreich 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie wegen ihrer sexuellen Ausrichtung nicht adoptieren durfte. Der Adoptionsantrag der heute 45-Jährigen war 1998 abgewiesen worden, weil eine "väterliche Bezugsperson" fehle, so das zuständige Amt. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Frau seit 1990 in einer stabilen Beziehung lebt und für den Unterhalt problemlos sorgen könnte.
Die Frau argumentierte, dass die Ablehnung gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das oberste französische Verwaltungsgericht, das Conseil d’État, hatte zuletzt die Klage abgewiesen, weil die Adoption nicht wegen der sexuellen Ausrichtung sondern wegen des Interesses des Kindes auf einen Vater abgelehnt wurde. Straßburg sah diese Entscheidung mit zehn gegen sieben Richterstimmen aber als willkürlich an, weil nach französischem Recht auch Ledige Kinder adoptieren dürften. Daher sei der wirkliche Grund für die Ablehnung die Homosexualität der Frau gewesen, was gegen französisches Recht verstoße.
Die Anwältin der Klägerin erklärte, dass nach dieser Entscheidung alle europäischen Länder, die nicht Verheirateten die Adoption erlaubten, Homosexuelle in dieser Frage nicht mehr diskriminieren dürften. In Deutschland dürfen Ehepaare oder Alleinerziehende adoptieren, eingetragenen Homopaaren steht aber nur die Stiefkindadoption zur Verfügung. (dk)















offensichtlich sind die nationalen gerichte, aus welchem grund auch immer, dazu nicht mehr in der lage.