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  • 22. Januar 2008 9 1 Min.

Straßburg (queer.de) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer lesbischen Grundschullehrerin aus Frankreich 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie wegen ihrer sexuellen Ausrichtung nicht adoptieren durfte. Der Adoptionsantrag der heute 45-Jährigen war 1998 abgewiesen worden, weil eine "väterliche Bezugsperson" fehle, so das zuständige Amt. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Frau seit 1990 in einer stabilen Beziehung lebt und für den Unterhalt problemlos sorgen könnte.

Die Frau argumentierte, dass die Ablehnung gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das oberste französische Verwaltungsgericht, das Conseil d’État, hatte zuletzt die Klage abgewiesen, weil die Adoption nicht wegen der sexuellen Ausrichtung sondern wegen des Interesses des Kindes auf einen Vater abgelehnt wurde. Straßburg sah diese Entscheidung mit zehn gegen sieben Richterstimmen aber als willkürlich an, weil nach französischem Recht auch Ledige Kinder adoptieren dürften. Daher sei der wirkliche Grund für die Ablehnung die Homosexualität der Frau gewesen, was gegen französisches Recht verstoße.

Die Anwältin der Klägerin erklärte, dass nach dieser Entscheidung alle europäischen Länder, die nicht Verheirateten die Adoption erlaubten, Homosexuelle in dieser Frage nicht mehr diskriminieren dürften. In Deutschland dürfen Ehepaare oder Alleinerziehende adoptieren, eingetragenen Homopaaren steht aber nur die Stiefkindadoption zur Verfügung. (dk)

-w-

#1 wolfAnonym
  • 22.01.2008, 14:09h
  • bravo, hier wird endlich RECHT gesprochen !
    offensichtlich sind die nationalen gerichte, aus welchem grund auch immer, dazu nicht mehr in der lage.
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#2 JanAnonym
  • 22.01.2008, 17:27h
  • Eine schöne Nachricht.Allerdings wird die regierende Union einen Teufel tun und in Sachen Adoptionsrecht irgendwas ändern.Da würden die lieber Geldstrafen zahlen.Und nunja die SPD ist in Sachen Homo-Adoption ja auch eher skeptisch.
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#3 DanielAnonym
  • 22.01.2008, 17:55h
  • DIe SPD ist da garnicht so skeptisch. Sie würde einem solchen Gesetz denke ich zustimmen, sofern sie nicht in einer großen Koalition ist.

    Sie würde aber ein Adoptionsgesetz wohl eher nicht selbst zur Abstimmung stellen sondern soetwas eher den Ländern oder dem anderen Koalitionspartner überlassen.

    Ich denke nicht, dass das Einfluss auf die deutsche Praxis hat.. Vielleicht doch? Wäre schön, wenn der ein oder andere tatsächlich dieses Urteil beachten würde, nach den Infos von oben gilt es zumindest auch in Deutschland.
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