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- 31. Januar 2008 1 Min.
Berlin (queer.de) - Nach Ansicht der Bundesregierung werden Eingetragene Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht der Ehe gleichbehandelt. Sie widersprächen insofern auch nicht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), teilte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit.
Die Regierung ist der Auffassung, dass die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien mit dem AGG ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt worden sind. Dies gelte auch für das Renten- und Steuerrecht. Es sei ohnehin im wichtigsten Teilgebiet des Rentenrechts, in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Lebenspartnerschaft der Ehe im Bereich der Hinterbliebenenversorgung bereits gleichgestellt worden.
In der Antwort heißt es: "Soweit Ehen und Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht unterschiedlich behandelt werden (…), beruht dies auf dem Familienstand und nicht auf der sexuellen Orientierung".
Eingetragene Lebenspartner werden im Steuerrecht derzeit wie Fremde behandelt, obwohl sie wie Ehepartner eine Verpflichtung zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Unterhalt eingehen. (dk/pm)
Links zum Thema:
» Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei)















Also heiraten und schwups sind alle Benachteiligungen weg. Wenn das die Aussage der Regierung ist, na dann machen wir das doch einfach, wenn die das wollen!!!
Das wollten wir doch eh!