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- 01. Februar 2008 2 Min.
Brüssel (queer.de) - Die EU-Kommission hat die Bundesregierung förmlich aufgefordert, beim Antidiskriminierungsrecht nachzubessern. Der Brief der Europäischen Union stellt die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland dar. Die Große Koalition hat nun zwei Monate Zeit, eine Antwort zu geben. Die EU kritisierte insbesondere, dass das nationale Antidiskriminierungsrecht Entlassungen nicht einschließt und die Frist für eine Beschwerde mit zwei Monaten zu kurz sei. Außerdem seien Menschen mit Behinderung von Seiten des Arbeitgebers unzureichend geschützt. Zehn weitere Mitgliedsstaaten wurden von der EU zur Stellungnahme aufgefordert.
"Die Mitgliedstaaten haben schon viel dafür getan, das Recht der Menschen auf Gleichbehandlung im Beruf durchzusetzen. Aber in einigen Fällen bedarf das geltende Recht noch der Verbesserung, damit dieser Anspruch auch in der Praxis zur Geltung kommt", kommentierte EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla. Die Richtlinien könnten ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie "umfassend und korrekt in nationales Recht umgesetzt" würden, erklärte der tschechische Sozialdemokrat.
Die Grünen im Bundestag begrüßten die Beanstandung durch die Kommission: "Es ist nicht einzusehen, warum es in Deutschland etwa erlaubt sein soll, Menschen wegen ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung zu entlassen", so die Parlamentarischen Geschäftsführer Irmingard Schewe-Gerigk und Volker Beck in einer gemeinsamen Stellungnahme. "Trotz des Zeitdrucks sollte die Überarbeitung gründlich erfolgen, um der Bundesrepublik weitere Peinlichkeiten zu ersparen."
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist 2006 nach langem Streit von der Großen Koalition beschlossen worden. Es setzt EU-Richtlinien um, die bis ins Jahr 2000 zurückreichen. (dk)
Links zum Thema:
» Pressemitteilung der EU
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