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  • 08. Februar 2008 37 2 Min.

Urteil des Berliner Kammergerichts: Wandschmuck mit Boys von Bel Ami und Kristen Bjorn weiterhin straffrei.

Von Carsten Weidemann

Am 8. Februar urteilte das Kammergericht Berlin über einen seit Jahren schwelenden Bilderstreit: Der Verleger Bruno Gmünder hatte Fotowandkalender publiziert, auf denen nackte Männer mit einer Erektion zu erkennen sind. Die Anklage plädierte auf Pornografie und Verletzung des Jugendschutzes mit dem Ziel, die Veröffentlichung solcher Fotos in Zukunft zu verhindern.

Der nackte Mann war und ist immer wieder ein Streitpunkt mit der Zensur. Anders als der Frauenakt polarisiert der Männerakt - wie keine andere Darstellung des Menschen. Im Zuge der Veränderungen der Moralvorstellungen machten sich in den siebziger Jahren Künstler wie Jeff Koons, Robert Mapplethorpe, Helmut Newton und die deutsche Fotografin Herlinde Koelbl daran, selbstverständlich und offen ihre Bildwelt des Menschen als sexuelles Wesen zu formulieren. Ob dies auch für die Bilder von Bel Ami, Kristen Bjorn und anderen Erotik-Fotografen straffrei sein soll, wurde jetzt geklärt. Zwei Gerichte hatten die Kalender schon im Vorfeld beurteilt - jeweils mit Freispruch - doch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wollte die Frage höchstinstanzlich geklärt wissen.

"Manche Kämpfe müssen eben mehrmals gefochten werden", sagte Verleger Bruno Gmünder zum Verfahren. "Dass der Mann auch ein sexuelles Wesen mit Erotik und Sinnlichkeit ist, und dies darzustellen, dafür lohnt es sich, zu kämpfen. Wir lassen uns nicht in die 50er Jahre zurückversetzen." Gmünder gilt einer der weltweit größten Verleger von Büchern für schwule Männer.

Das Kammergericht folgte der Argumentation des Verlags: Wenn die Abbildung einer Erektion nicht bildbestimmend ist, die abgebildete Person als eigene Persönlichkeit erkennbar bleibt, das Bild insgesamt nicht reißerisch ist, dann könne dies keine Pornografie sein. Jugendgefährdend könne das auch deshalb schon nicht sein, weil der bloße Anblick eines solchen Bildes keineswegs einen heutigen Jugendlichen derart verstören könne, dass er in seiner Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt würde.

Der Bruno Gmünder Verlag begrüßte das Urteil als "einen wichtigen Schritt Richtung Anerkennung schwuler Erotik in Kunst und Fotografie".

8. Februar 2008

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-w-

#1 BjörnAnonym
  • 08.02.2008, 18:18h
  • "Höchstinstanzlich"? Wurde Revision nicht zugelassen? Das Berliner Kammergericht entspricht den Oberlandesgerichten in anderen Regionen, der abweichende Name ist traditionsbedingt. Darüber rangieren noch der BGH, ggf. das Bundesverfassungsgericht und evtl. der EuGH. Zudem müssen sich andere OLGs natürlich keinesfalls an die Entscheidungen des Berliner KG halten, gerade bei Druckerzeugnissen gibt es ganz abstruse Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit: Nicht der Sitz des Verlags zählt letztendlich, sondern wo ein möglicher Käufer wohnt. Es könnte also jedes deutsche Gericht außerhalb von Berlin(-Brandenburg) anders urteilen, eine endgültige Klärung der Frage erst ein BGH-Urteil bringen. Das ist zumindest mein juristisches Wissen.
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#2 joshi
  • 08.02.2008, 18:34hBerlin
  • typisch homophobes deutschland, an jeder strassenecke, fernsehen, in zeitschriften etc. sind nackte frauen abgebildet. und kalender mit nackten frauen inkl. deren genitalien sind auch nicht schwer zu finden, bei männern ist das pornografie (tja warum nicht eigentlich) aber vor allem jugendgefährdend.
    im umkehrschluss heisst das nichts anderes als das das zur schaustellen von homosexualität und männlicher schwuler erotik jugendgefährdend ist.
    das urteil ist nur minimal zu begrüßen, da es nicht die anklage als solches verwirft, sondern lediglich deren anwendung auf den vorliegenden fall. natürlich ist es besser, als ein für den verlag negatives urteil. aber das ist auch schon alles.
    warum ein urteil des berliner kammergerichts plötzlich nicht überprüfungsfähig durch ein höheres gericht ist, würde mich nebenbei auch interessieren.
    und ebenfalls nebenbei, jedoch nicht unwichtig: warum darf die erektion nicht als wichtiger bestandteil eines bildes gelten? und erkennt jemand wirklich die persönlichkeit des oben abgebildeten jungen mannes?
    allein schon die für das verfahren sicherlich hinzunehmende verbale verteidigung ist letztlich eine anpassung an die zum himmel duftende bigotterie und diskriminierung dieser staatsanwaltschaft.
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#3 gerdAnonym
  • 08.02.2008, 19:14h
  • ch finde das es in erster Linie ein Urteil nicht nur für homosexuelle Männer sondern noch vielmehr für die heterosexuellen Frauen ist. Auch Frauen haben das Recht, sich nackte Männer anschauen zu dürfen und sich Wandkalender von nackten Männern aufhängen zu dürfen.

    Daher ist es in erster Linie ein Sieg homosexueller Männer, der insbesondere den Interessen der heterosexuellen Frauen in unserem Lande dient.
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