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- 11. Februar 2008 1 Min.
Freiburg (queer.de) - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat nicht wie von Arbeitgeberverbänden ursprünglich befürchtet zu Massenklagen geführt. Das berichtet das "Personalmagazin" unter Berufung auf eine Umfrage unter 200 Anwälten und 1.000 Unternehmen.
Zwischen Oktober 2006 und November 2007 kamen die befragten Anwälte auf gerade einmal 398 Diskriminierungsfälle im Job, die Unternehmen berichteten von 80 Klagen. Ursachen für die Klagen waren zu je einem Drittel Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht und Alter. An dritter Stelle kam Behinderung. Sexuelle Ausrichtung wurde so gut wie gar nicht als Klagegrund genannt. Die meisten Klagen wurden wegen einer Kündigung eingereicht (60 Prozent), jeder Vierte ging auf gefühlte Diskriminierung im Bewerbungsverfahren zurück, 15 Prozent beschwerten sich über die Entlohnung.
Bei weniger als neun Prozent der Fälle wurde den Klägern eine finanzielle Entschädigung zugebilligt.
Das AGG wurde 2006 nach langem Streit in einer abgeschwächten Form von der Großen Koalition beschlossen. Zuletzt hatte die EU-Kommission das Gesetz als nicht vollständige Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien bezeichnet und mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht (queer.de berichtete). (dk)














