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  • 11. Februar 2008 7 3 Min.

Die Benachteiligung bei der Homo-Ehe wackelt – Partner sollten bei der Einkommenssteuer deshalb die gemeinsame Veranlagung wählen.

Von Dennis Klein

Die deutsche Homo-Ehe ist ein recht komisches Gebilde: Obgleich sie den Partnern praktisch alle Pflichten von Ehepaaren aufbürdet, ist die Verteilung der Rechte recht willkürlich gestaltet. Die größten Benachteiligungen gibt es derzeit im Einkommenssteuerrecht: Hier werden Homo-Paare wie Fremde behandelt. Doch das Verbot der so genannten Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung wackelt: Der Bundesfinanzhof hat zwar in mehreren Urteilen die augenblickliche Rechtslage als verfassungskonform und nicht diskriminierend eingestuft. Die EU-Kommission sieht das aber anders und erwägt eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (queer.de berichtete). Außerdem sind noch mehrere Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig – der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erwartet, dass das oberste deutsche Gericht die schwulenunfrendlichen Steuergesetze für verfassungswidrig erklärt.

Gemeinsame Steuererklärung abgeben!

Wenn es wirklich so käme, könnte so manches Homo-Paar eine dicke Überweisung vom Finanzamt erhalten. Das Urteil würde auch rückwirkend gelten – allerdings muss man bereits jetzt die Zusammenveranlagung beantragen. Sprich: Den Lebenspartner ins Feld "Ehefrau/Ehemann" eintragen. Zwar käme dann zunächst ein Schreiben des Finanzamts, das diese gemeinsame Steuererklärung mit Bezug auf die gegenwärtige Rechtslage ablehnt. Gegen die Ablehnung müssten beide Partner dann Einspruch einlegen und dabei auf den augenblicklichen Rechtsstreit verweisen. Der Steuerbescheid wäre dann nur vorläufig (Erklärungen und Musterbriefe gibt es auf der LSVD-Seite). Homo-Partner, dessen Steuerbescheide bereits endgültig sind, haben keinen Anspruch auf eine Rückzahlung, selbst wenn die augenblickliche Regelung für verfassungswidrig erklärt werden würde.

Für wen lohnt sich der Einspruch überhaupt? Den höchsten Profit vom so genannten Ehegattensplitting hätten Paare, die sehr unterschiedliche Brutto-Einkommen haben. Bei exakt gleichem Einkommen gibt es dagegen keinen Vorteil. Denn beim Splitting werden beide Einkommen addiert und dann durch zwei geteilt. Wegen der Steuerprogression – also der zunehmenden prozentualen Steuerbelastung je zusätzlich verdientem Euro – können Paare dank des Trauscheins gutes Geld sparen, auch wenn sie mit Kindern nichts am Hut haben. Verdiente einer der Partner 20.000 Euro im Jahr, der andere 60.000, würde immerhin eine Steuerersparnis von 1.700 Euro herausspringen. Die jährliche Ersparnis kann im Extremfall bis zu 15.000 Euro betragen.

Dass Homo-Paare nicht vom Ehegattensplitting profitieren, liegt an zwei Faktoren: Dem deutschen Föderalismus und den Unionsparteien. Als Rot-Grün 2000 die Homo-Ehe auf den Weg brachte, hatten CDU/CSU gerade erst den Bundesrat erobert – und machten dort in Sachen Homo-Ehe Fundamentalopposition. Das Einkommenssteuerrecht war – weil es nun mal irgendwie die Länder betraf – zustimmungspflichtig. Und damit gestorben. Inzwischen sprechen sich aber außer der Union sämtliche im Bundestag vertretenen Parteien für die Gleichbehandlung von Homo-Partnern im Steuerrecht aus. Und die CDU/CSU-Fraktion hat immerhin im Erbschaftssteuerrecht gezeigt, dass sie – den erforderlichen Druck von außen vorausgesetzt – zumindest etwas auf Homo-Paare zugeht (queer.de berichtete).

11. Februar 2008

-w-

#1 seb1983
  • 11.02.2008, 18:47h
  • Das Ehesplitting gehört abgeschafft, das ist ein altes Privileg um das Frauchen daheim am Herd zu subventionieren!!
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#2 OlafAnonym
  • 11.02.2008, 19:01h
  • Tolle Idee! Ich finde das Ehegattensplitting zwar ein Relikt aus alter Zeit, aber beim Steuernsparen darf man nicht wählerisch sein.
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#3 rubberbikercgnAnonym
  • 11.02.2008, 19:32h
  • Ein namhafter Steuerrechtler sagte schon vor Jahrzehnten:
    Ehegattensplitting ist die steuerliche Subvention kuchenfressender Pelztierchen!
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