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- 13. Februar 2008 1 Min.
Stockholm (queer.de) - Seit drei Jahren beschäftigt ein besonders schwerwiegender Fall von Diskriminierung die schwedische Justiz. Im Jahr 2005 hatte sich eine Hundezüchterin aus Värmdö geweigert, einem lesbischen Paar Welpen zu verkaufen. Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein Urteil aus erster Distanz, das die homophobe Züchterin zu einem Schmerzensgeld von 20.000 Kronen (ca. 2.100 Euro) verurteilt hat.
Das Lesben-Paar hatte Anfang 2005 einen Golden-Retriever erwerben wollen und bereits über das Internet eine Zusage erhalten. Als die Züchterin jedoch erfuhr, dass es sich bei den Kunden um ein Frauen-Paar handelte, zog sie ihre Zusage mit der Begründung zurück, Homosexuelle seien zur Hundehaltung ungeeignet. Empört wandten sich die beiden Lesben an den staatlichen Diskriminierungsbeauftragten Hans Ytterberg, der daraufhin die Klage auf den Weg brachte.
"Es ist wichtig, dass solche Vorfälle vor Gericht landen", sagte Ytterberg bereits zum ersten Prozess im Jahr 2006. Auch das neue Urteil begrüßte er wegen der "erniedrigenden Weise, in der die Züchterin die klagende Frau abgewiesen hat." (cw)














