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  • 03. März 2008 5 1 Min.

Burg (queer.de) - Der Lesben- und Schwulenverband Sachsen-Anhalt kritisiert, dass Asylbewerber, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kein Recht haben, mit ihrem Partner zusammenzuleben. Grund: Nach dem Asylverfahrensgesetz ist nur die Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten bei der Verteilung und Zuweisung der Asylbewerber zu berücksichtigen.

Deshalb steht jetzt in Burg bei Magdeburg ein Asylbewerber vor Gericht: Nico Pehounde, der aus Benin geflohen ist und seit 2003 in Deutschland lebt, ist angeklagt, weil er seine transsexuelle Lebenspartnerin in Berlin besucht hat. Dem Gesetz nach darf er allerdings den Jerichower Landkreis nicht verlassen ("Residenzpflicht"). Da seine Partnerin noch nicht rechtlich als Frau anerkannt ist, darf er sie auch nicht heiraten. Alle Anträge auf "Urlaub", um seine Partnerin zu sehen, wurden zuvor abgelehnt.

"Das ist diskriminierend und menschenverachtend.", erklärte LSVD-Sprecher Martin Pfarr. "Denn gerade homosexuelle Asylbewerber benötigen den Beistand der Angehörigen und Freunde". (pm/dk)

Das Verfahren wird am 4. März um 9 Uhr eröffnet (Amtsgericht Burg, Saal 14, Johannesstraße 18, 39288 Burg)

-w-

#1 SimonAnonym
  • 03.03.2008, 20:36h
  • und warum ist der/die Partner/in nicht in die Provinz zu ihm gefahren?
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#2 Advocatus DiaboliAnonym
  • 03.03.2008, 20:40h
  • Ganz klar Rechtsbeugung; Verjährungsfrist: Fünf Jahre. Für die Beuger, also Staatsbeamte und RichterInnen. Vorsorgliche Strafanzeigen nimmt gerne die zuständige Staatsanwaltschaft entgegen. Auch die Polizei verfügt schon über Internet und wird Ihre Anzeige unverzüglich zur weiteren Bearbeitung weiterleiten...
    Termin: 1.1.2012
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#3 handwerkerAnonym