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- 30. März 2008 2 Min.
Der Onlinehändler verkaufe weder indizierte noch verbotene Titel. LSVD zeigt auch bol.de/buch.de und buecher.de an
Von Carsten Weidemann
Der Onlinehändler Amazon hat Vorwürfe wegen des Vertriebs von CDs jamaikanischer Sänger mit homophoben Texten entschieden zurückgewiesen. Amazon vertreibe weder indizierte noch verbotene Titel, sondern Artikel, die auf dem deutschen Markt frei erhältlich seien, teilte das Unternehmen der Nachrichtenagentur ddp mit.
Dies bedeute allerdings nicht, dass Amazon mit den Texten der Sänger sympathisiere. Im Zweifelsfall sei hier die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gefragt.
Der Grünen-Politiker Volker Beck hatte am Donnerstag ein Verkaufsverbot von CDs jamaikanischer Musiker mit homosexuellenfeindlichen Texten gefordert. In einigen Songs etwa von Bounty Killer, Capleton und Beenie wird offen zum Erschießen und Verbrennen von Schwulen aufgerufen.
Unterdessen hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) auch gegen bol.de/buch.de sowie buecher.de Anzeige erstattet. Über diese Firmen sind ebenfalls Lieder und Liedtexte der Dancehall Interpreten Bounty Killer, Sizzla und TOK zu beziehen, in denen zu konkreten Gewalttaten gegen schwule Männer aufgerufen wird.
Buecher.de bietet für 18,99 Euro "Dancehall Anthems 2001" an, eine CD, auf der die Songs "Pump up" und "To the Point" enthalten sind. In den Songs heißt es u. a. "verbrenn die Männer, die Sex mit Männern haben", "erschießt Schwule", "ich erschieße Schwule mit einer Waffe". Bei bol.de ist die gleiche CD für 19,99 Euro erhältlich, bei amazon.de für 24,99 Euro.
Amazon bietet zudem für 39,99 Euro die CD "My Crew, my Dawgs" des Interpreten TOK an. Darin enthalten sind die Songs "Man ah bad man" und "chi-chi man". Auch darin wird jeweils dazu aufgerufen, Schwule zu verbrennen und zu ermorden. Darüber hinaus ist bei amazon.de die CD "Ghetto directionary" des Interpreten Bounty Killer erhältlich. Nicht nur im Song "Man ah bad man", auch in dem Song "look good" wird zum Mord an Schwulen aufgerufen.
30. März 2008
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Übrigens: wenn Texte illegal sind, weil sie z.B. Mordaufrufe enthalten, sind die Tonträger automatisch illegal, auch ohne explizites Verbot. Wenn jemand auf Flugblättern zu Morden aufruft, sind diese ja auch automatisch verboten, ohne dass erst jemand diese verbieten müsste. Aber die sonst juristisch so gefuchsten Onlinehändler wissen gerade das natürlich sicher nicht. Was für ein praktischer Zufall...
Das zeigt aber leider auch wieder mal, dass Fakten und gute Argumente nichts bringen, wenn es um viel Geld geht! Da helfen dann nur rechtliche Schritte und Boykotte... Schade, dass das so ist, ist aber nun mal so und dann muss man sich halt auf deren Niveau herablassen...