https://queer.de/?8504
- 30. März 2008 1 Min.
Frankfurt (queer.de) - Wegen Freiheitsberaubung ist ein 48-jähriger Kanalarbeiter am Freitag vom Frankfurter Amtsgericht zu einer Zahlung von 1.200 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres zwei Männer in einer öffentlichen Toilette in Bad Vilbel mit seinem Generalschlüssel eingesperrt, weil er sie für schwul hielt.
Gegen 18 Uhr hatte der Angeklagte das Pissoir aufgesucht. Dabei sei ihm ein Mann aufgefallen, der vor der WC-Kabine gewartet und sich den rechten Arm eingecremt habe. Da die Kabinentür verschlossen gewesen sei, habe er eine weitere Person in der Kabine vermutet. Einer der beiden Geschädigten, ein 43-Jähriger aus Nieder-Erlenbach, sagte aus, der Angeklagte habe ihn angesprochen, was er hier machen würde. "Dann ist er raus gegangen und hat die Tür abgeschlossen. Ich habe auch ein Lachen gehört." Die beiden eingeschlossenen Männer mussten anschließend etwa eine Stunde gegen die Tür trommeln, bis sie endlich die Aufmerksamkeit von Passanten erregen konnten.
Gleichgeschlechtliche Handlungen würden nicht in öffentliche Toiletten gehören, gab der Kanalarbeiter bei der polizeilichen Vernehmung als Motiv für seine Tat an. Vor Gericht gab er sich hingegen wortkarg. Auf die Frage des Richters, was er sich dabei gedacht habe, antwortete er: "Nichts." (cw)













