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- 16. April 2008 2 Min.
Karlsruhe (queer.de) - Muss ein Ehemann seiner Frau Unterhalt zahlen, wenn diese nach 26 Ehejahren ihr lesbisches Coming-out erlebt und daraufhin ihren Gatten sowie ihr fünf Kinder verlässt? Über diesen Fall verhandelt seit heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Weil der Ehemann Unterhaltszahlungen wegen "grober Unbilligkeit" verweigert, zog die Neu-Lesbe vor Gericht. Das Oberlandesgericht Brandenburg gab ihr bereits recht: Zwar kann nach den gesetzlichen Vorschriften bei einem "Ausbruch aus der Ehe" ein Unterhaltsanspruch reduziert oder ganz gestrichen werden, allerdings sahen die Richter in erster Instanz kein "Fehlverhalten" der Ehefrau. In der lesbischen Neuorientierung liege eine "natürliche, schicksalsbedingte Begebenheit", die ihr kaum eine andere Wahl als die Loslösung aus der Ehe lasse. Die eheliche Treuepflicht der lesbisch gewordenen Partnerin müsse als "beendet" gewertet werden.
Der Bundesgerichtshof deutete heute an, dieser Auffassung nicht folgen zu wollen. Der Unterhaltsanspruch könne entfallen, wenn ein untreuer Partner eine dauerhafte neue Beziehung anfängt, führte Senatsvorsitzende Meo-Micaela Hahne aus. Nur wenn die Ehe bereits beim Auszug zerrüttet war, behalte der Partner seinen Anspruch. Die entscheidende Frage sei nun, ob diese Grundsätze auch auf die Loslösung aus der Ehe wegen einer homosexuellen Beziehung zuträfen: "Sollen wir da überhaupt einen Unterschied machen?", fragte die Richterin.
Die Anwältin des Ehemannes warf der Klägerin zum Prozessauftakt erneut ein "Fehlverhalten" vor, das zum Verlust ihres Unterhaltsanspruchs führen müsse: "Die Betreffende ist frei in ihrer Entscheidung, muss aber dann auch für sich selbst aufkommen."
Das Urteil soll am morgigen Donnerstag gesprochen werden. (cw)













