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- 17. April 2008 2 Min.
Karlsruhe (queer.de) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass eine Lesbe, die ihren Ehemann und ihre fünf Kinder für eine Frau verlassen hat, keinen automatischen Anspruch auf Unterhalt hat. Damit hob das Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg auf, das im Partnerwechsel der Frau kein "Fehlverhalten" sah sondern eine "natürliche, schicksalsbedingte Begebenheit".
Dem folgten die Karlsruher Richter nicht. Sie argumentierten, dass es unerheblich sei, ob die Frau eine neue hetero- oder homosexuelle Lebensgemeinschaft eingehe. Wie bei einer neuen heterosexuellen Beziehung könne mit der Aufnahme einer neuen Lebensgemeinschaft jedoch der Anspruch auf Unterhalt verwirkt werden, wenn die Inanspruchnahme des Unterhalts "grob unbillig" erscheint. Ob im vorliegenden Fall ein "Fehlverhalten" gegenüber dem Ehemann vorlag, muss nun erneut das Oberlandesgericht Brandenburg prüfen. War die Ehe schon vor dem Auszug zerrüttet, behält die Frau ihren Anspruch.
"Das Urteil bringt nichts Neues. Der BGH hat nur festgestellt, dass der- oder diejenige den Unterhalt verwirkt, der eine Ehe für einen anderen (nichtehelichen) Partner oder eine Partnerin verlässt", erklärte LSVD-Sprecherin Uta Kehr. "Ob die Partner einer gescheiterten Ehe homo- oder heterosexuell sind, ist also für die Unterhaltsverpflichtungen nicht ausschlaggebend. Alles andere wäre auch skandalös." Sie kritisierte allerdings, dass der BGH in seiner Pressemitteilung in der Überschrift "lapidar von der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung" rede. Allerdings ging es durch das Urteil der Vorinstanz genau um diese Frage. (dk/nb)
Links zum Thema:
» BGH-Pressemitteilung
Mehr zum Thema:
» Lesbe will Unterhalt vom Ehemann (queer.de vom 16.4.08)












