7 Kommentare
- 17.04.2008, 22:02h
- Das BGH-Urteil bestätigt nur, was bei gleicher Lage bei den Heteros in einer solchen Situation auch üblich ist und daher ist das Urteil auch zu begrüßen.
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- 17.04.2008, 23:09h
- das sagt doch der LSVD
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- 18.04.2008, 07:22h
- Zitat: "LSVD-Sprecherin Uta Kehr. "Ob die Partner einer gescheiterten Ehe homo- oder heterosexuell sind, ist also für die Unterhaltsverpflichtungen nicht ausschlaggebend. Alles andere wäre auch skandalös."
Eben. Womit das Urteil durchaus gerecht ist. - |
- 18.04.2008, 07:22h
- gerd, leider ist das was du sagst nicht richtig...
Ich kenne genug Fälle in denen Frauen ihren Mann verlassen, einen neuen Lebenspartner haben und die Männer für mind. zwei Jahre Unterhalt zahlen müssen.
Denn von einer auf Dauer angelegten Partnerschaft, spricht man erst nach 2 Jahren.
Ich hoffe, dass Ihr der Unterhaltsanspruch entzogen wird. Die Rentenansprüche bleiben ja bestehen.
Sie will ihr Leben leben, also soll sie auch selbst dafür sorgen. - |
- 18.04.2008, 18:05h
- Hm, wenn das tatsächlich der Vorgehensweise bei Heterosexuellen entspricht, wovon ich jetzt einmal ausgehe, dann ist das Urteil natürlich in Ordnung; ich kenne mich auch mit deutschem Recht nicht aus.
Die Frau wird es aber vermutlich nicht leicht haben, wie ich auch in meinem Posting zum ersten Artikel zum Thema vertreten habe.
Aber was ich gänzlich unangebracht finde, @ Steffen, ist der Satz:
Sie will ihr Leben leben, also soll sie auch selbst dafür sorgen.
In letzter Konsequenz heißt das nämlich, daß sie, sollte sie nicht für sich selbst sorgen können (ich erinnere, ewiglange Karenzzeiten, mittleres Alter etc), sie auch weiterhin brav die Beine für ihren Ehemann breit machen soll. Dann stellt sich für mich die Frage, wo das Ehebett aufhört und der Straßenstrich anfängt. Und, Sie werden es nicht glauben, nicht nur Schwule suchen sich nicht aus, ob sie schwul sein wollen, sondern auch Lesben haben keine andere Wahl, als lesbisch zu sein. - |
- 19.04.2008, 15:13h
- @atlana:
naja, "beine breitmachen für ihren ehemann". den hat sie auch irgendwann geheiratet. warum sollte der ehemann ihr neues leben finanzieren, möglichst lange auch noch? die frau hatte die entscheidung am anfang: heiratet sie ihn oder heiratet sie ihn nicht. wenn sie bisexuell ist, kann sie sich das weggehen genauso "verkneifen" als wenn sie zugunsten eines anderen mannes die ehe verlassen hätte. wenn sie lesbisch ist: warum hat sie dann überhaupt einen mann geheiratet??
derzeit werden dreiviertel aller ehen von frauen aufgelöst. die nacheheliche versorgungssicherheit ermöglicht es, den partner "auf zeit" ausreichend zu konsumieren bevor man ihn fallenlässt. die heterowelt passt sich so der "szene" an, anstelle dass dies umgekehrt wäre.
das urteil ist gut. es zeigt, dass schwule und lesben langsam in die normativität eintauchen, dass der hinweis auf eine ausnahme wegen der sexuellen veranlagung nicht statthaft ist - damit kann man auch in umgekehrten fällen argumentieren.
und nebenbei: "beine breitmachen müssen" klingt ja geradezu polemisch. wenn die leute schon familien gründen sollten sie diszipliniert genug sein, das was sie anfangen auch durchzuhalten. ausser bei grober misshandlung natürlich, werden viele ehen einfach bei banalgründen geschieden.
fazit: wer ohne zwingende gründe (misshandlung etc) die familie verlässt - pech gehabt wenn der alleine dasteht. und recht geschehen. - |
- 20.04.2008, 17:58h
- @nq
Haben Sie sich schon einmal ausgemalt, wie es wäre, Ihr Coming-Out etwa mit Mitte Vierzig zu haben, nachdem Sie eine nette Ehefrau/Ehemann (je nach Ihrem Geschlecht, obwohl ich mir fast sicher bin, daß Sie ein Mann sind) mit Häuschen im Grünen, einen Stall Kinder und einen Hund haben? Überlegen Sie mal angestrengt, wie das wohl wäre, und wenn Sie sich das vorstellen können, dann reden wir weiter übers Heiraten in jungen Jahren vor dem Coming-Out.
Und dann definieren Sie mir bitte "durchhalten" in Familiendingen und erklären mir, inwiefern das gut ist? Wir haben nur dieses eine Leben und die Kinder haben nur dieses eine Leben. Wo endet das Durchhalten? Zuerst darf sie sich nicht trennen, wegen der Kinderchen, dann darf sie sich nicht trennen wegen der Enkelkinder, die brauchen schließlich eine heile Großelternwelt, und dann ist sie tot. Und die Kinder... natürlich ist es schwer für sie, wenn sich die Eltern trennen. Aber sie können auch etwas daraus lernen, zum Beispiel, daß man unerträgliche Lebenssituationen nicht mit Pflichtdenken und Zähnezusammenbeißen auf Biegen und Brechen "durchhalten" muß, sondern daß ein Befreiungsschlag manchmal einfach nötig ist. Ehejahre sind Quantität und nicht Qualität. Wenn die gute Qualität weg ist, ist es Unsinn, auf der Quantität herumzureiten. Die Kinder können auch lernen, daß sie selbst eventuell homosexuell sind und daß es nicht funktioniert, sich diese Anlage per braver Familie wegzutrainieren – gerade hier im Forum wird doch oft und oft darauf herumgeritten, daß junge Menschen zu wenig Vorbilder haben, um zu einem vernünftigen Coming-Out zu kommen? Bitte, da ist eines. Kein Hochglanzvorbild, aber eine menschliches.
Und zum Schluß... ich glaube nicht, daß Sie oder ich das Recht haben, über die Trennung der Frau negativ zu urteilen. Wir wissen viel zu wenig über ihre Ehe; zwischen Mißhandlung und der perfekten Zweierbeziehung à la Hollywoodschinken liegen jede Menge Grauwerte. Ganz gleich, wie die Ehe war, sie kann nichts dafür, daß sie sich in eine Frau verliebt hat – und zwar so sehr verliebt hat, daß sie bereit ist, ihretwegen ihre Ehe zu beenden. Das ist vermutlich wesentlich mehr als eine vorübergehende Laune, die sie sich hätte verkneifen können.
Und zum Schluß noch zu Ihrem Statement "ausser bei grober misshandlung natürlich":
ALLE Mißhandlungen sind grob, und wenn Sie die Ansicht vertreten, man müsse nicht ganz so grobe Mißhandlungen der Kinder zuliebe wegstecken, wünsche ich Ihnen, daß Sie einmal erfahren, was es bedeutet, mißhandelt zu werden oder zuzusehen, wie ein Elternteil mißhandelt wird. Das dürfte Ihrem Einfühlungsvermögen ein wenig auf die Sprünge helfen. - |