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- 21. April 2008 1 Min.
London (queer.de) - Die Europäische Union will offenbar in einer geplanten neuen Antidiskriminierungs- Richtlinie das Merkmal sexuelle Ausrichtung nicht erwähnen. Wie die BBC am Wochenende berichtete, wolle die EU-Kommission nach Protesten aus mehreren Mitgliedsstaaten – darunter auch Deutschland – in Kürze nur eine Verordnung erlassen, die ausschließlich das Merkmal Behinderung betrifft. Darin geht es unter anderem um den diskriminierungsfreien Zugang zur Bildung. Auch bei Dienstleistungen werden Schwule und Lesben europaweit noch nicht geschützt, anders als beispielsweise das Merkmal Rasse.
Die Grundrechtecharta, die im nächsten Jahr in Kraft treten soll, enthält eigentlich ein komplettes Diskriminierungsverbot auch aufgrund von sexueller Ausrichtung. Sie wurde im Rahmen des Vertrages von Lisabon beschlossen und auch vom Bundestag mit breiter Mehrheit verabschiedet (queer.de berichtete).
Seit 2000 hat die EU in mehreren Verordnungen von seinen Mitgliedsstaaten die Umsetzung eine Anzahl von Antidiskriminierungsrichtlinien gefordert. Daraus ist auch das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entstanden. Noch ist allerdings unklar, ob diese Regelung ausreicht: EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla hat vor rund drei Monaten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil das AGG die Richtlinien nicht vollständig umsetze (queer.de berichtete). (dk)















bestandsschutz für schon erworbene rechte gibt es ja wohl nicht.
... und wir haben das EU-urteil gefeiert. das ist jetzt ja wohl das papier nicht mehr wert, auf das es gedruckt ist.