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- 29. April 2008 2 Min.
Als ein Fremdenführer erklärt, dass er transsexell ist, feuert ihn sein Arbeitgeber, das Bundespresseamt. Ein Fall fürs AGG.
Von Dennis Klein
In Berlin sorgt im Moment der Fall der Mandy G. für Aufsehen: Seit fünf Jahren führte sie im Auftrag des Bundespresseamtes Besuchergruppen durch die Hauptstadt. Beschwerden von Kunden gab es nicht – doch dann wurde sie gefeuert. Grund: Mandy, geboren als Matthias, wollte nicht mehr ihr Leben als Mann führen.
"Seit ich denken kann, habe ich mich eher weiblich als männlich gefühlt", erklärte Mandy gegenüber der Tageszeitung "B.Z.". "Jetzt hatte ich endlich die Kraft, diesen Schritt zu tun. Ich konnte das Versteckspiel nicht mehr aufrechterhalten. Es kostete mich zu viel Energie." Ihrem Arbeitgeber teilte sie ihr Coming-out mit. Und der reagierte prompt: Das Bundespresseamt entzog Mandy sofort alle Aufträge. Sie sei als "Repräsentant des BPA und der Bundesregierung nicht mehr tragbar", ließ man sie wissen.
Das Ganze könnte nun ein Testfall für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz werden, das 2006 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Mandy klagt wegen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und fordert 4.000 Euro Schadensersatz. "Es geht mir nicht wirklich um das Geld, sondern darum, professionell in meinem Beruf arbeiten zu können", erklärte sie.
Die Bundesregierung hält sich in diesem Fall merklich zurück. Gegenüber der Presse schweigt sie mit Hinweis auf das laufende Verfahren. Auf eine Anfrage des Dortmunder Bundestagsabgeordneten Michael Kauch (FDP) erklärte sie lediglich, dass sie den Fall "so nicht bestätigen" könne. Kauch bezeichnete das Verhalten der Bundesregierung als heuchlerisch: "Die Bundesregierung verweigert offensichtlich die Antwort. Sie gibt sich nach außen tolerant: Sie verabschiedet Gesetze zum Schutz von Minderheiten und richtet eine Antidiskriminierungsstelle ein – aber im eigenen Haus hält sie sich nicht daran." Auch der Kölner Grünenabgeordnete Volker Beck hat sich in den Fall eingeschaltet: "Ich habe mich an die Antidiskriminierungsstelle gewandt, hoffe auf eine korrekte Entscheidung."
Das AGG schützt nicht nur Arbeitnehmer sondern auch "arbeitnehmerähnliche Personen" wie Mandy. Nach der vom Europäischen Gerichtshof gestützten Rechtsauffassung gilt die Diskriminierung von Transsexuellen als Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes.
Das Arbeitsgericht in Berlin wird sich in einer Güterverhandlung am 5. Mai mit dem Fall von Mandy beschäftigen.
29. April 2008














