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- 30. April 2008 2 Min.
Niederlage für ein Rentner-Paar: Weil die Schwestern keine Homo-Ehe eingehen dürfen, droht ihnen der Verlust ihres Hauses.
Von Dennis Klein
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte kein Erbarmen mit der 88-jährigen Joyce und der 90-jährigen Sybil Burden: Mit 15 gegen zwei Stimmen entschieden die Straßburger Richter in einem Berufungsverfahren, dass die beiden Britinnen keine Eingetragne Partnerschaft eingehen dürfen, weil sie Schwestern sind. Die Seniorinnen, die ein Leben lang füreinander gesorgt haben, wollten so sicherstellen, dass beim Tod einer Schwester die andere ihr gemeinsames Elternhaus nicht verliert.
Grund ist eine Ungleichbehandlung im britischen Erbschaftssteuerrecht: Eheleute und Eingetragene Lebenspartner müssen keine Steuer entrichten, während sie bei Geschwistern über einem moderaten Freibetrag mit 40 Prozent zu Buche schlägt. Da die Beiden keine finanziellen Reserven für diesen Fall gebildet haben, müsste die Überlebende nicht nur den Tod der geliebten Schwester verkraften, sondern sie würde auch ihr Elternhaus, eine alte Farm in der Grafschaft Wiltshire verlieren. Die Burdens argumentierten, sie würden dafür diskriminiert werden, dass sie sich Zeit ihres Lebens um die Farm und kranke Verwandte gekümmert hatten.
Diesem Argument folgte die große Mehrheit der Richter nicht. Sie erklärten, dass die Schwestern eine andere Beziehung führten als schwule und lesbische Paare. Deswegen sei es keine Diskriminierung, dass sie aufgrund ihres Verwandtschaftsverhältnisses keine Eingetragene Partnerschaft eingehen könnten.
Die Schwestern zeigten sich nach dem Urteil entsetzt: "Wir verstehen nicht, warum wir das auf unsere alten Tage noch durchstehen müssen", erklärten sie in einer gemeinsamen Erklärung. "Unser einziges Verbrechen ist, dass wir unverheiratet sind, weil wir uns um unsere Eltern und zwei Tanten bis zu deren Tod gekümmert haben." Da sie nun durch alle Instanzen gegangen sind, wollen die Schwestern mit einem Appell an die britische Regierung auf ihre Situation aufmerksam machen. Erfolgversprechend ist das nicht: Sie versuchen bereits seit 30 Jahren, die Behörden zu einer Änderung der Gesetze zu bewegen.
In Deutschland gab es 2004 einen ähnlichen Fall: Zwei heterosexuelle Seniorinnen haben sich in Bad Schwartau verpartnert, um sich gegenseitig abzusichern. Das war auch legal: Denn die Beiden waren nur gute Freunde, aber nicht verwandt (queer.de berichtete).
Ein solcher Fall wie in Großbritannien wäre aber auch in Deutschland denkbar. Hierzulande steht nach dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erbschaftssteuer Homo-Paaren (ebenso wie Hetero-Paaren) ein Freibetrag von 500.000 Euro zur Verfügung – bei Geschwistern wären es nur 20.000 Euro (queer.de berichtete). In Staaten wie Schweden oder Österreich hätten die Schwestern indes keine Probleme mehr: Die meisten EU-Länder haben die Erbschaftssteuer inzwischen abgeschafft.
30. April 2008










Aber sicher haben die alten Damen das alles längst durchgespielt . Welchem jungen Nutzniesser kann man da noch trauen und dann doch irgendwann im Altersheim landen ?