Beim Deutschen Anwaltstag haben Juristen am Wochenende die Umsetzung des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kritisiert. Es biete nicht den erforderlichen Schutz, öffne aber Tür und Tor für Abzocker, erklärten auch die Befürworter von gesetzlich vorgeschriebenem Diskriminierungsschutz. So warnte nach dpa-Angaben Jobst-Hubertus Bauer, Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, dass so genannte "AGG-Hopper" ihren Lebensunterhalt damit verdienen könnten, sich auf fehlerhaft ausgeschriebene Stellen zu bewerben. So könnte sich ein Mann bewerben, wenn ein Schminkfachgeschäft "eine Kosmetikerin" suche (und nicht "ein/e Kosmetiker/in"). Wird er dann nicht eingestellt, kann ihm ein Gericht wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts Schadensersatz und Entschädigung zusprechen. So würden "einige unverschämte Abzocker" dank des Gesetzes reich werden.
Andere Anwälte teilten die Kritik: So erklärte Susanne Clemenz aus Gütersloh, das Gesetz habe "grobe Schnitzer". Andererseits seien laut dem Wiesbadener Anwalt Reinhard Schütte "maßlos übertriebe Befürchtungen" der Wirtschaft nicht eingetroffen. So hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor dem Inkrafttreten noch befürchtet, das AGG sei eine "Jobbremse" (queer.de berichtete).
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist im Juni 2006 mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen verabschiedet worden (queer.de berichtete). Es verbietet Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen; so haben etwa Kirchen in vielen Bereichen weiterhin das Recht, bei der Anstellung Anwärter etwa wegen deren Geschlechts oder deren sexueller Orientierung zu diskriminieren. (dk)
die vertreten die Interessen der Wirtschaft, der finanzkräftigere Auftraggeber.