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- 07. Mai 2008 1 Min.
Die Bundesregierung zahlt einer wegen Transsexualität entlassenen Frau 5.000 Euro Entschädigung. Das teilte das Bundespresseamt (BPA) auf eine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck (Grüne) mit. Mandy G. hatte fünf Jahre lang Besuchergruppen im Auftrag des Bundes durch Berlin geführt, wurde aber gefeuert, als sie eine Geschlechtsanpassung vornehmen lassen wollte (queer.de berichtete). Daraufhin verklagte G. den Bund. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm (CSU) kündigte bereits vor einer Woche an, dass man der Frau ein Angebot auf Wiederanstellung machen werde (queer.de berichtete).
Das BPA habe "in der Güterverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin am 5. Mai 2008 mit dem Kläger einen Vergleich geschlossen. Demzufolge werden an den Kläger 5.000 Euro gezahlt", so Michael Sternecker, stellvertretender Chef des Bundespresseamtes. "Ferner verpflichtet sich das BPA, dem Kläger durch die zuständige Fachabteilung das Bedauern über den Vorfall auszudrücken und ihm eine Bestätigung über Art und Qualität der erbrachten Auftragsleistungen zukommen zu lassen." Natürlich achte das BPA das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und lehne jegliche Diskriminierung von Transsexuellen ab, so Sternecker weiter.
Benachteiligung aufgrund von Transsexualität gilt nach dem AGG als Diskriminierung wegen des Geschlechts. (dk)











