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- 27. Mai 2008 1 Min.
Die Gleichstellung mit verheirateten Kollegen im Besoldungs- und Versorgungsrecht tritt rückwirkend zum Dezember 2003 in Kraft.
Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat mit den Stimmen von SPD, Linken, Grünen und FDP beschlossen, die verpartnerten Beamten und Richter des Landes im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit ihren verheirateten Kollegen gleichzustellen. Einzig die Christdemokraten verweigerten die Zustimmung.
Die Gleichstellung gilt rückwirkend zum 3. Dezember 2003. An diesem Tag war die EU-Gleichstellungsrichtlinie 2000/78/EG in Kraft getreten, die eine Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Arbeitsrecht vorsieht.
"Das ist eine gute Nachricht. Während die Gerichte immer wieder neue Ausflüchte produzieren, um Klagen von Lebenspartnern auf Gleichstellung abzuwehren, erkennt die Politik nun endlich an, dass Lebenspartner genauso wie Ehegatten Verantwortung füreinander tragen und deshalb auch entsprechend entlastet werden müssen", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
Nur Bremen hat bislang Beamte gleichgestellt, Niedersachsen hat eine Angleichung angekündigt. Wegen der unklaren Mehrheitsverhältnisse könnte auch der hessische Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschließen, Homo-Beamten die gleichen Rechte zukommen zu lassen wie verheirateten Kollegen (queer.de berichtete). (dk/pm)











