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- 29. Mai 2008 2 Min.

Siegreich: Tanja Krienen (Bild: www.tanjakrienen.de)
Das Dortmunder Landgericht hat es dem "Spiegel"-Autoren Henryk M. Broder verboten, die transsexuelle Aktivistin Tanja Krienen als "antisemitischen Schlamperich" oder "Herr Krienen" zu bezeichnen.
Broder hatte diese Äußerungen in dem Online-Tagebuch "Die Achse des Guten" gemacht. Die meinungsstarken Kontrahenten streiten sich bereits seit rund zwei Jahren vor Gericht. Die Auseinandersetzung via Blogs war an Krienens angeblicher Verharmlosung von Päderastie entbrannt. Das führte zu gegenseitigen Schuldzuweisungen, wobei Broder seine Kontrahentin wiederholt auf nach Krienens Meinung zu persönliche Art angegriffen hatte, so dass sie klagte. Unter anderem hatte er geschrieben: "fraeulein krienen, zu schade, dass ich mich bei ihnen nicht mit einem tritt in die eier bedanken kann, sie verbloedeter paedo-eunuch."
Die Kammervorsitzende Stefanie Zohren-Böhmer entschied, dass Broder 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen oder sechs Monate ins Gefängnis wandern muss, wenn er die transphoben Beleidigungen wiederholt. Er selbst war nicht vor Gericht erschienen.
"Meinetwegen hätte es wirklich nicht zu diesem Prozess kommen müssen. Aber irgendwann ist einfach Schluss, beleidigen lasse ich mich nicht", erklärte Tanja Krienen am Rande des Prozesses gegenüber der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Sie halte es für bedauerlich, dass "ein Publizist, der sich für eine freiheitliche Welt einsetzt, sich auf dieses Niveau begibt."
Broder ist wegen seiner pointierten Polemiken umstritten. Der Mitherausgeber des "Jüdischen Kalenders" schreibt u.a. für "Spiegel" und "Tagesspiegel". Er beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Nahostkonflikt, dem Islamismus, sowie dem Antiamerikanismus und Antizionismus der deutschen Linken. (dk)
Links zum Thema:
» Tanja Krienen
» Achse des Guten

















Allerdings ist die Wortwahl von Henryk M. Broder einfach daneben, auch wenn ich seine Texte sonst eigentlich gut finde.