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- 02. Juni 2008 1 Min.
Der FDP-Bundesparteitag hat am Wochenende in München die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartner mit der Ehe beschlossen.
Die Forderung ist Teil steuerpolitischen Beschlusses "Die gerechte Steuer: einfach, niedrig und sozial". Wörtlich heißt es in der Formulierung: "Eingetragene Lebenspartner haben wechselseitig die gleichen Unterhaltspflichten wie Ehegatten und werden daher bei der Einkommensteuer ebenfalls wie Ehegatten behandelt."
Bereits bei der letzten Sitzung des Bundesrates hatte sich die FDP in den Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen für die Gleichstellung bei der Einkommensteuer eingesetzt, konnte aber den Koalitionspartner CDU nicht überzeugen: Die Länder enthielten sich wegen der Ablehnung der Union bei dem Antrag von Bremen und Berlin, das Ehegattensplitting auf Homo-Paare auszuweiten. Im Bundesrat gab es keine Mehrheit für den Antrag (queer.de berichtete).
Derzeit dürfen gleichgeschlechtliche Partner kein Ehegattensplitting auf ihrer Steuererklärung geltend machen – und zahlen dadurch bis zu 15.000 Euro mehr Einkommenssteuer als (kinderlose) Hetero-Paare. Bislang scheiterte eine Gleichbehandlung am Widerstand der Union. (pm)















Immer noch werden homosexuelle Paare finanziell massiv benachteiligt im Steuerrecht. Dies sollten homosexuelle Menschen bei Ihrer Wahlentscheidung nicht vergessen. Blockiert wird dies seit Jahren von der CDU/CSU im Bundesrat.
Sind auch rund 80 bis 90 Prozent der Rechte und Pflichten einer Ehe durch die Eingetragene Lebenspartnerschaft erreicht, so gilt dies nicht im Steuerrecht. Dort gelten homosexuelle Menschen als Bürger zweiter Klasse und werden finanziell abgestraft. Schuld daran ist die CDU/CSU im Bundesrat.