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https://queer.de/?8847
  • 03. Juni 2008 35 2 Min.

Schwule und lesbische Lebenspartner haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Eheleute, den so genannten Verheirateten- oder Familienzuschlag.

Das gab das Bundesverfassungsgericht am Dienstag bekannt. Es nahm die Klage eines Düsseldorfer Beamten, der seit vier Jahren in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt, nicht zur Entscheidung an. Die Richter argumentierten, dass die Situation von Eingetragenen Lebenspartnern grundsätzlich nicht mit der von Eheleuten vergleichbar sei. Denn in der Ehe bestehe wegen der "Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen der eigenen Erwerbsfähigkeit … ein erweiterter Alimentationsbedarf".

Den Zuschlag erhalten automatisch verheiratete, verwitwete und geschiedene Beamte - unabhängig davon, ob sie Kinder haben. Werden Kinder erzogen, wird der Zuschlag erhöht.

Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung aus dem vergangenen Jahr (queer.de berichtete).

Bislang behandeln nur die Länder Bremen und Berlin Homo-Paare beim Verheiratetenzuschlag gleich. Niedersachsen hat eine Gleichstellung angekündigt.

Opposition fordern Gleichstellung

Nach dem Urteil fordern FDP, Linkspartei und Grüne die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Beamten. "Solange der Gesetzgeber Lebenspartnern nur eingeschränkte Rechte zubilligt, wird mit Hinweis auf den unterschiedlichen Familienstand von Ehe und Lebenspartnerschaft die unterschiedliche rechtliche Behandlung weiter zementiert", monierte Max Stadler von der FDP. Barbara Höll, die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linken kritisierte: "Das Bundesverfassungsgericht degradiert Lesben und Schwule zu Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zweiter Klasse." Auch der Grünenpolitiker Volker Beck zeigte sich entsetzt: "Das Stereotyp, dass Ehe grundsätzlich mit Kindern einher geht, Lebenspartnerschaften aber kinderlos sind, wird den Realitäten in Deutschland immer weniger gerecht." Deshalb hat seine Fraktion im Bundestag einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften vorgelegt, zu dem am 18. Juni eine Anhörung im Rechtsausschuss stattfindet. (dk)

-w-

#1 Sunbear
  • 03.06.2008, 13:01h
  • Es wird Zeit das die Gleichstellung mit Heteropaaren erfolgt.
    Dieses Land nervt mich nur noch...
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#2 holgerAnonym
  • 03.06.2008, 13:08h
  • merkwürdig, denn ich bekomme als beamter in eingetragener partnerschaft auch nichts, obwohl ein kind mit uns lebt.

    wahrscheinlich meinen unsere gerichte, in solchen familien wird nicht gegessen oder sonstwie konsumiert.
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#3 Tim_Chris
  • 03.06.2008, 13:49hBremen
  • Zitat: "die Situation von Eingetragenen Lebenspartnern grundsätzlich nicht mit der von Eheleuten vergleichbar sei. Denn in der Ehe bestehe wegen der "Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen der eigenen Erwerbsfähigkeit … ein erweiterter Alimentationsbedarf"."

    Dann sollen sie diesen Zuschlag auch NUR Ehepaaren mit Kindern geben und nicht allen Heteropaaren, selbst wenn diese überhaupt keine Kinder haben. Gibt schließlich auch Homopaare die Kinder haben und deswegen bedingte Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Was ist denn das für ein Ablehnungsargument? Die ticken doch nicht mehr richtig.
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