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- 03. Juni 2008 2 Min.
Schwule und lesbische Lebenspartner haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Eheleute, den so genannten Verheirateten- oder Familienzuschlag.
Das gab das Bundesverfassungsgericht am Dienstag bekannt. Es nahm die Klage eines Düsseldorfer Beamten, der seit vier Jahren in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt, nicht zur Entscheidung an. Die Richter argumentierten, dass die Situation von Eingetragenen Lebenspartnern grundsätzlich nicht mit der von Eheleuten vergleichbar sei. Denn in der Ehe bestehe wegen der "Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen der eigenen Erwerbsfähigkeit … ein erweiterter Alimentationsbedarf".
Den Zuschlag erhalten automatisch verheiratete, verwitwete und geschiedene Beamte - unabhängig davon, ob sie Kinder haben. Werden Kinder erzogen, wird der Zuschlag erhöht.
Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung aus dem vergangenen Jahr (queer.de berichtete).
Bislang behandeln nur die Länder Bremen und Berlin Homo-Paare beim Verheiratetenzuschlag gleich. Niedersachsen hat eine Gleichstellung angekündigt.
Opposition fordern Gleichstellung
Nach dem Urteil fordern FDP, Linkspartei und Grüne die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Beamten. "Solange der Gesetzgeber Lebenspartnern nur eingeschränkte Rechte zubilligt, wird mit Hinweis auf den unterschiedlichen Familienstand von Ehe und Lebenspartnerschaft die unterschiedliche rechtliche Behandlung weiter zementiert", monierte Max Stadler von der FDP. Barbara Höll, die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linken kritisierte: "Das Bundesverfassungsgericht degradiert Lesben und Schwule zu Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zweiter Klasse." Auch der Grünenpolitiker Volker Beck zeigte sich entsetzt: "Das Stereotyp, dass Ehe grundsätzlich mit Kindern einher geht, Lebenspartnerschaften aber kinderlos sind, wird den Realitäten in Deutschland immer weniger gerecht." Deshalb hat seine Fraktion im Bundestag einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften vorgelegt, zu dem am 18. Juni eine Anhörung im Rechtsausschuss stattfindet. (dk)
Links zum Thema:
» Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts















Dieses Land nervt mich nur noch...