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- 19. Juni 2008 2 Min.
Eine Mehrheit der acht vom Rechtsausschuss eingeladenen Sachverständigen hat die von den drei Oppositionsparteien eingebrachten Initiativen zur Gleichstellung von Eingetragener Partnerschaften mit der Ehe befürwortet.
So erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns, ehemaliger Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der Gesetzgeber aufgrund des im Grundgesetz festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet sei, die Benachteilungen von Lebenspartnern zu beseitigen. Auch das Adoptionsrecht wurde angesprochen: So wies Professorin Ingeborg Schwenzer von der Uni Basel darauf hin, dass auf internationaler Ebene inzwischen viele psychologische Untersuchungen zur Situation und Entwicklung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien vorlägen. Sie alle bestätigten, dass auf intellektueller, psychischer, sozialer, emotionaler und sexueller Ebene keinerlei Unterschiede zur Entwicklung von Kindern aus heterosexuellen Familien zu verzeichnen seien. Auch Sicht des Kindeswohls gibt es deshalb keine Grund, die für eine Aufrechterhaltung des Verbots der gemeinsamen Adoption durch gleichgeschlechtliche Eingetragenen Partner sprechen.
Zwei Sachverständige vertraten gegenteilige Meinungen: Professor Matthias Jestaedt von der Universität Erlangen-Nürnberg meinte, es sprächen gute verfassungsrechtliche Gründe dafür, Eingetragene Lebenspartnerschaften und die Ehe nicht demselben Recht zu unterstellen. Der im Grundgesetz enthaltene Schutz der Ehe stelle es dem Gesetzgeber nicht frei, sonstigen Formen dauerhaften menschlichen Zusammenlebens rechtlich der Ehe und der Familie gleichzustellen. Vielmehr habe der Gesetzgeber Ehe und Familie "in exklusiver Weise" zu schützen. Der Berliner Rechtsanwalt Marc Schüffner plädierte ebenfalls gegen die völlige Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Die dem Bundestag vorgelegten Initiativen unterstellten alle, es sei eine Diskriminierung, Ehepaare zu fördern, ohne gleichzeitige Lebenspartner in diese Förderung einzubeziehen. Diese Sichtweise sei jedoch verfassungsrechtlich nicht gedeckt.
"Sechs von acht Sachverständigen befürworteten bei der Anhörung im Rechtsausschuss die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe", freuen sich die Grünenpolitiker Volker Beck und Irmingard Schewe-Gerigk in einer gemeinsamen Erklärung. "Lediglich die beiden von der Union benannten Sachverständigen bestritten, dass es sich bei der gegenwärtigen rechtlichen Benachteiligung von Lebenspartnerschaften um Diskriminierung handelt. Dies wurde von den anderen Expertinnen und Experten unter Hinweis auf die anders lautende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurückgewiesen."
Jörg van Essen, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, empfiehlt Homo-Gegnern, über den eigenen Tellerrand zu schauen: "Die Rechtsentwicklung in anderen Ländern darf nicht ignoriert werden. Ansonsten läuft Deutschland Gefahr, bei der rechtlichen Behandlung von Schwulen und Lesben Schlusslicht in Europa und darüber hinaus zu werden."
Am Freitag wird das Plenum des Bundestages auf eine Anfrage der Grünen über schwul-lesbische Rechte debattieren. Dafür sind am Nachmittag 30 Minuten vorgesehen.
Links zum Thema:
» FDP-Antrag
» Linkspartei-Antrag
» Grünen-Antrag
» Grünen-Antrag (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz)















Während andere Staaten mit der Eheöffnung wie Belgien, Niederlande, Spanien oder Norwegen Deutschland überrunden, besteht in der Grossen Koalition ein sehr bedauerlicher Status Quo, der den Ausbau weiterer Rechte für homosexuelle Paare, die zum Standesamt gehen, behindert.
Immer noch fehlen die Rechte insbesondere im Steuerrecht (Ehegattensplitting, Grunderwerbssteuerbefreiung, Verdopplung der vermögenswirksamen Leistungen im Fünften Vermögensbildungsgesetz, Einbeziehung von Lebenspartnern bei BaföG und Meisterbafög, Bundesbesoldungsgesetz, usw.). Hier werden homosexuelle Paare finanzpolitisch zu Paaren "zweiter Klasse" in unserem Staate degradiert.
Zu den zwei Ablehnern im Rechtsausschuss des Bundestages gehörte übrigens Matthias Jestaedt, der als rechtswissenschaftlicher Professor an der Universität Nürnberg-Erlangen tätig ist. Den Namen Jestaedt sollten wir uns daher hier in der homopolitischen Diskussion merken. Man sollte sich solche Namen gedanklich "abspeichern", damit man weiss, wer da im Hintergrund einen in seinen Rechten blockiert.
Gleiche Rechte und Pflichten, nur das ist fair.