https://queer.de/?8984
- 01. Juli 2008 2 Min.
Die EU-Agentur für Grundrechte hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, mehr für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben zu tun.
In einem Bericht hat die Agentur am Montag die Ergebnisse einer Untersuchung zur rechtlichen Situation von Schwulen, Lesben und Transsexuellen vorgestellt. Darin wird insbesondere die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kritisiert. Diese widerspreche unter anderem den Richtlinien zur Freizügigkeit und zur Familienzusammenführung. Länder, in denen Schwule und Lesben nicht heiraten dürften, müssten "registrierte Partnerschaften" oder ein gleichwertiges Institut mit den gleichen Rechten wie in der Ehe einführen.
Lobend erwähnte der Bericht, dass es 18 von 27 Ländern vermieden hätten, eine künstliche Hierarchie zwischen diskriminierten Personen einzuführen. Sie verbieten auch beim Zugang zu Dienstleistungen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben, obwohl das in den bestehenden Richtlinien (noch) nicht vorgeschrieben sei. Auch Deutschland ist unter diesen 18 Ländern enthalten, obwohl sich CDU/CSU und FDP im Vorfeld der Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes aus wirtschaftlichen Gründen für eine Diskriminierungs-Hierarchie ausgesprochen hatten (queer.de berichtete). Dänemark, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Malta, Polen und Portugal haben laut des Berichts eine solche Hierarchie zuungunsten von Schwulen und Lesben in den Gesetzesbüchern.
Auch gegen homophobe Gewalt und Hassreden müsse mehr vorgegangen werden. Dazu sei eine bessere Anwendung bereits vorhandener Gesetze geboten.
"Gleichbehandlung ist ein Grundrecht, das für alle Mitglieder unserer Gesellschaft gelten sollte", erklärt der Direktor der Agentur, Morten Kjaerum. "Dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle in Teilen des Gemeinschaftsrechts nicht gleichberechtigt behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sollte für uns alle Grund zur Sorge sein. Was hier nottut, sind ein umfassenderer Rechtsschutz und mehr Kompetenzen und Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen. Ich setze mich dafür ein, dass die neuen, von der EU diskutierten Antidiskriminierungsmaßnahmen dies gewährleisten."
Der Bericht stützt sich auf die Grundrechtecharta der EU, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Allerdings ist nach dem "Nein" der Iren zum Vertrag von Lissabon fraglich, ob die Charta Gesetzeskraft erlangt (queer.de berichtete).
Die Agentur für Grundrechte ist eine 2007 von der Europäischen Union geschaffene Institution, die den Schutz der Grundrechte in den EU-Ländern überwacht. Ihre Vorläuferorganisation war die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. In Kürze wird die Agentur einen weiteren Bericht zur sozialen Lage von Schwulen und Lesben in der EU veröffentlichen. (dk)
Links zum Thema:
» Der Bericht (auf Englisch)















Da in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den Schutz der sexuellen Orientierung bei Dienstleistungen und Warenverkehr bereits miterfaßt, dürfte die weitere Arbeit der EU-Agentur sich erstmal dann wohl auf die verbleibenden 9 Länder ausrichten, die diesen Rechtsstandard noch nicht erreicht haben.
Bei der Einführung von Lebenspartnerschaften oder der Eheöffnung fehlen folgende EU-Länder:
3 EU-Länder: Eheöffnung (Belgien, Spanien, Niederlande)
11 EU-Länder: Eingetragene Lebenspartnerschaften (inklusive Ungarn ab Januar 2009)
2 EU-Länder (Gesetzintiativen: Österreich und Irland)
11 EU-Länder: keine Anerkennung
Auffällig ist hierbei dass die staatlichen Partnerschaftsanerkennungen vorrangig in osteuropäischen Ländern bisher fehlen.