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  • 03. Juli 2008 7 2 Min.

Mit einer Gesetzesänderung dürfen ab 2009 auch Hetero-Paaren in Deutschland eine "Ehe-Light" eingehen.

Nachdem Schwule und Lesben seit 2001 mit Eingetragenen Partnerschaften eine Art "Ehe-Light" schließen dürfen, können christliche Hetero-Pärchen in Zukunft wählen: Sie können sich in einer kirchlichen Hochzeit trauen lassen, ohne die vom Staat auferlegten Rechte und Pflichten zu erhalten und/oder weiterhin im Standesamt heiraten.

Möglich wurde das durch die Abschaffung der Kulturkampf-Paragrafen 67 und 67a aus dem Jahre 1875. Mit diesem und anderen zur damaligen Zeit umstrittenen Gesetzen hatte Reichskanzler Otto von Bismarck einst die staatliche Vorherrschaft vor dem politischen Arm der Kirchen gesichert. Die Paragrafen besagen, dass eine kirchliche Trauung erst nach einer standesamtlichen durchgeführt werden müssen. Andernfalls kann der Pfarrer bestraft werden.

Das 133 Jahre alte Gesetz wurde jetzt klammheimlich abgeschafft, ohne dass die Öffentlichkeit davon Notiz nahm. Erst ein Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" brachte das Thema in die Diskussion.

Kirchliche und standesamtliche Hochzeit sind in Zukunft zwei vollständig unabhängige Einheiten. Anders als die deutsche Homo-Ehe, die eine Vielzahl von Pflichten aber nur begrenzte Rechte enthält, beinhaltet die ab nächsten Jahr mögliche Kirchen-Ehe weder Rechten noch Pflichte – also etwa kein Zeugnisverweigerungsrecht oder Ehegattensplitting und nach einer Trennung gibt es keine Schutzvorschriften für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner.

Ob auch Homo-Paare kirchlich heiraten dürfen, ist wegen der Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe in beiden Amtskirchen derzeit mehr als fraglich. Einige evangelische Gemeinden haben allerdings gleichgeschlechtliche Paare bereits gesegnet. (dk)

-w-

#1 SaschaEhemaliges Profil
  • 03.07.2008, 15:53h
  • Und noch ein Rückschritt ins Mittelalter.

    Anstatt den uneingeschränkten Primat des demokratischen Staates bei der Definition von Institutionen des gesellschaftlichen Zusammenlebens noch viel stärker zu betonen, wird hier einmal mehr vor den Sonderinteressen des Klerus gekuscht.

    So dürfen die Kirchen also nicht nur munter weiterdiskriminieren, sondern es werden ihnen von unserer christlich-spießbeckschen Regierung auch noch weitere Sonderrechte zugebilligt.
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#2 Super MarioAnonym
  • 03.07.2008, 16:51h
  • Antwort auf #1 von Sascha
  • Nein, Sascha, da haste was falsch verstanden. Da die kirchliche Ehe keinerlei rechtliche Bewandnis hat, kann nicht von Sonderrechten die Rede sein. Das ist ein rein symbolischer Akt, genau wie es bei der Kirche sein soll. Ich kann mich beispielsweise symbolisch von den Schwestern der perpetuellen Indulgenz trauen lassen, das ist dann aber auch nicht als staatliche Ehe anerkannt. Die können ruhig ihre symbolischen Ehen durchführen.
    Das Interesse des Klerus wäre doch gerade, dass die kirchliche Ehe mit der staatlichen Ehe mindestens rechtlich gleichgestellt wäre, und das wird hoffentlich nie passieren.
    Ausnahmsweise wurde dem Klerus nicht in den Arsch gekrochen.
    Ich als Homolette erwarte von der Kirche nicht, dass sie mich symbolisch verheiraten. Das können die Schwestern auch.
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#3 seb1983
  • 03.07.2008, 21:35h
  • Ich weiß gar nicht warum da so eine Aufregung gemacht wird.
    Die kirchliche Ehe bleibt wie bisher auch völlig ohne rechtliche Konsequenzen.
    Vor den Augen des Gestzes war sie ja schon immer so viel Wert wie eine Sandkastenehe: nämlich gar nichts.
    Das einzige was nach wie vor seit fast 150 Jahren gilt ist die Zivilehe.
    Darauf einen Bismarckhering!
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