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- 09. Juli 2008 1 Min.
Ein Moskauer Bezirksgericht hat entschieden, dass der russische Präsident Dmitri Medwedew nicht wegen des CSD-Verbots verklagt werden kann.
Zwar würden alle Menschen im Auge des Gesetzes gleichbehandelt werden, allerdings genössen manche staatlichen Vertreter eine besondere Immunität, so das Gericht. Daher könne Medwedew nicht belangt werden.
Die CSD-Organisatoren hatten den Präsidenten verklagt, weil er ihnen keine Antwort auf ein Schreiben gegeben habe, in dem ihn die Aktivisten über das offenbar rechtswidrige CSD-Verbot des Moskauer Bürgermeisters hinwiesen (queer.de berichtete). Auf Einsprüche dieser Art muss der Präsident aber nach russischem Recht binnen 30 Tagen reagieren.
Das Bezirksgericht machte in der Urteilsbegründung keine Angaben darüber, wie Bürger die 30-Tage-Regelung durchsetzen können, wenn der Präsident Immunität genießt.
"Es ist bedauernswert, dass der Präsident nicht eingegriffen hat, obwohl er in Reden stets beteuert, Menschenrechte verteidigen zu wollen", erklärte CSD-Organisator Nikolai Aleksejew. "Wir haben keinen Schutz durch das Gericht erhalten. Das widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention."
Derzeit laufen vor dem Europäischen Gerichtshof noch drei Verfahren wegen den CSD-Verboten der letzten drei Jahre. Noch ist unklar, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. (dk)














