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https://queer.de/?9022
  • 09. Juli 2008 2 1 Min.

Ein Moskauer Bezirksgericht hat entschieden, dass der russische Präsident Dmitri Medwedew nicht wegen des CSD-Verbots verklagt werden kann.

Zwar würden alle Menschen im Auge des Gesetzes gleichbehandelt werden, allerdings genössen manche staatlichen Vertreter eine besondere Immunität, so das Gericht. Daher könne Medwedew nicht belangt werden.

Die CSD-Organisatoren hatten den Präsidenten verklagt, weil er ihnen keine Antwort auf ein Schreiben gegeben habe, in dem ihn die Aktivisten über das offenbar rechtswidrige CSD-Verbot des Moskauer Bürgermeisters hinwiesen (queer.de berichtete). Auf Einsprüche dieser Art muss der Präsident aber nach russischem Recht binnen 30 Tagen reagieren.

Das Bezirksgericht machte in der Urteilsbegründung keine Angaben darüber, wie Bürger die 30-Tage-Regelung durchsetzen können, wenn der Präsident Immunität genießt.

"Es ist bedauernswert, dass der Präsident nicht eingegriffen hat, obwohl er in Reden stets beteuert, Menschenrechte verteidigen zu wollen", erklärte CSD-Organisator Nikolai Aleksejew. "Wir haben keinen Schutz durch das Gericht erhalten. Das widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention."

Derzeit laufen vor dem Europäischen Gerichtshof noch drei Verfahren wegen den CSD-Verboten der letzten drei Jahre. Noch ist unklar, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. (dk)

-w-

#1 Tim_Chris
  • 09.07.2008, 16:55hBremen
  • Ich hoffe ganz stark, dass der europäische Gerichtshof hier endlich mal eine eindeutige und auf Menschenrechten basierende Entscheidung trifft, an die sich dann auch gezwungener Maßen eine Überheblichkeit wie polnische, russische, rumänische Staatsmänner zu halten haben.
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#2 hwAnonym
  • 09.07.2008, 18:29h
  • Antwort auf #1 von Tim_Chris
  • Ja für sie sieht es leider so aus. Aber für uns ?

    Wenn das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheidet, dass der Vertrag von Lissabon die letzten kümmerlichen Reste unseres Grundgesetzes erledigt brauchen wir auch kein Verfassungsgericht mehr.
    Wir haben dann die nebulös ernannten europäischen Richter mit glasklarem Zugriff auf unsere Lebensentwürfe.
    Deshalb ist es logisch das sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier schon mal indirekt bei anderen Arbeitgebern bewirbt,
    vielleicht bei der Bertelsmann-Stiftung und am Sonntag
    zum Kaffee bei Familie Mohn (u.a. SPIEGEL):

    ".Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht wegen der riesigen Staatsverschuldung die Leistungsfähigkeit des Rechts- und Sozialstaats in Gefahr. Er hält striktere Vorschriften und eine umfassende Übertragung von Staatsaufgaben in private Hände für nötig.

    Deutschlands oberster Richter forderte eine umfassende Übertragung von Staatsaufgaben in private Hände: "Die Frage, was genauso gut von gesellschaftlichen Einrichtungen übernommen werden kann, stellt sich in vielen Bereichen. Wir müssen die Zivilgesellschaft stärken. Damit meine ich etwa Familien, karitative Einrichtungen, Sozialverbände, Bürgerstiftungen." Zu den Aufgaben, die nicht zwingend vom Staat übernommen werden müssten, zählte Papier beispielsweise die Kinderbetreuung oder die Pflege älterer Menschen..."

    www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,564024,00.html

    "Gays schützen Gays" wäre doch eine nette Geschäftsidee...

    ...und für die nächste Generation Schwule:
    Ihr Kinderlein kommet zu Mohn/Bertelsmann
    ..ei wird das lustig...

    www.duckhome.de/tb/archives/2227-Ihr-Kinderlein-kommet-zu-Mo
    hnBertelsmann.html


    "..Genau diese Systemkonformität der Menschen braucht die Familie Mohn aber, da denkende Menschen ihre Machenschaften durchschauen und ihrerseits die Familie Mohn liquidieren könnten. Vor einem ganzen Volk kann sich niemand schützen. Also muss das Volk umerzogen werden. Wenn wir also Ursula von der Leyen über Krippenplätze reden hören, hören wir die Familie Mohn...."
  • Direktlink »

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