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  • 10. Juli 2008 10 1 Min.

Die Regierung von New South Wales hat für den Papstbesuch anlässlich des Weltjugendtages in Sydney ein Gesetz erlassen, das Gegendemonstrationen verbietet.

Die Polizei hat während des katholischen Großereignisses, für das in Sydney zwischen dem 15. und 20. Juli 250.000 Besucher erwartet werden, stärkere Rechte. So kann sie jedes Verhalten unterbinden, das "Verdruss oder Unbill" bei den Besuchern auslöst. Jeder Verstoß kann demzufolge mit einer Geldbuße bis zu 3.400 Euro bestraft werden.

Gegen das "Katholikenschutz-Gesetz" gab es bereits heftige Kritik. Seit Mittwoch liefen in der Innenstadt von Sydney viele Personen mit T-Shirts herum, die Protestaufschriften wie "Papst – go homo" oder "Der Papst hat unrecht – stülp dir ein Kondom über" trugen. Das könnte ab nächster Woche verboten sein.

Studenten-, Homo- und Atheisten-Gruppen planen bereits eine Demonstration für den 19. Juli. Ihre "NoToPope"-Koalition will sowohl gegen die Gängelgesetze protestieren als auch für Homorechte und Kondom-Nutzung werben. Bei dem Weltjugendtag sollen trotz des staatlichen Verbots auch Verhüterli verteilt werden.

Beim letzten Weltjugendtag 2005 in Köln gab es ebenfalls Proteste von schwul-lesbischen Aktivisten (queer.de berichtete). Vertreter der Aids-Hilfe wurden beim Kondome-Verteilen von Fundamentalisten verbal angegriffen, konnten aber dennoch tausende Präservative an junge Katholiken abgeben. (dk)

-w-

#1 alexander
  • 10.07.2008, 16:10h
  • das nennt man demokratie und das recht auf freie meinungsäusserung !
    nun darf nicht mal mehr eine öffentliche werbeveranstaltung, öffentlich kritisiert werden ???
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#2 billigste lösungAnonym
#3 zweitbiligste lösungAnonym
  • 10.07.2008, 16:41h
  • ich war mal zeuge in einem prozeß über das zustandekommen eines plakates auf dem in großen
    lettern stand:
    VOLKSZÄHLUNGSBOYKOTT
    und in kleinen lettern: ist verboten.

    ich bestätigte dem richter, dass sich der ersteller
    strikt von der wahrung der schrift-proportionen,
    wie damals bei fälschungswarnhinweisen auf geldscheinen oder gesundheitswarnungen auf zigarettenschachteln leiten ließ, weil er glaubte,
    sich an diesen orientieren zu können.

    800.-DM Geldstrafe
  • Direktlink »

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