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- 21. April 2004 1 Min.
Braunschweig Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur haben vier Mitglieder der braunschweigischen Landeskirche im Streit um die Segnung von Homo-Paaren eine Klage beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) eingereicht. Unter den Klägern seien zwei Priester, so der die Klage vertretende Braunschweiger Rechtsanwalt Klaus Leiste. Das Gericht solle den Synodenbeschluss vom letzten Jahr zurücknehmen, der eine solche Segnung erlaubt. Die braunschweigische Kirchenjuristin Karla Sichelschmidt sagte jedoch epd, das VELKD-Gericht sei gar nicht zuständig. Vielmehr sei der Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen die richtige Adresse. Der Rechtshof könne aber in dieser Frage nicht von Einzelnen, sondern nur von den Organen der Landeskirche angerufen werden. Damit sei nach ihrer Einschätzung aber nicht zu rechnen. (nb)











Die evangelischen Landeskirchen der EKD vertreten unterschiedliche Positionen mittlerweile in dieser Frage (siehe unter www.huk.org), wobei aber in den vergangenen Jahren mehr und mehr Landeskirchen zu einem Beschluss bezüglich Segnungsgottesdiensten gelangt sind.
In den Landeskirchen von Westfalen und Hannover handelt es sich bisher nur um Andachten, wobei aber der Weg hin zu Segnungsgottesdiensten vorgezeichnet ist. Stark gekämpft wird darüber übrigens in den Landeskirchen von Bayern, Baden und Hessen-Waldeck..
Daher jeder, der sich engagieren möchte, ist gerne bei huk.org willkommen; ebenso sollten ruhig homosexuelle Paare vermehrt auf evangelischen Kirchentagen vor Ort sein.