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  • 14. Juli 2008 29 2 Min.

In einer umstrittenen Entscheidung hat ein Arbeitsgericht im Norden Londons die Rechte einer religiösen Person über die von Schwulen und Lesben gesetzt.

Die 47-jährige Lilian Ladele hatte zuvor eine Abmahnung erhalten, weil sie in ihrer Position als Standesbeamtin keine gleichgeschlechtlichen Paare trauen wollte. Sie begründete diese Ablehnung mit ihrem christlichen Glauben.

Das Gericht erklärte, die Stadt habe illegalerweise "mehr Wert auf die Rechte von lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Szene gelegt als auf die Rechte von Frau Ladele als jemand, der dem orthodoxen christlichen Glauben angehört".

Ladele freute sich über den Ausgang: "Das ist ein Sieg für religiöse Freiheit. Schwulenrechte sollten nicht dafür missbraucht werden, Menschen wegen deren religiösen Überzeugungen einzuschüchtern und zu schikanieren." Auch christliche Gruppen zeigten sich vom Urteil positiv überrascht. Das Christian Institute freute sich, dass der Staat endlich die Rechte jener anerkenne, die religiöse Werte und sexuelle Moral aufrecht erhielten: "Die Hexenjagd auf jeden, der nicht mit Homosexualität einverstanden ist, muss weiter bekämpft werden", so die evangelikale Lobbygruppe.

Homo-Aktivisten waren statt dessen entsetzt: "Das Gehalt von Beamten wird von den Steuerzahlern aufgebracht. Sie sollten daher nicht auswählen dürfen, welchem Steuerzahler sie Dienstleistungen gewähren und welchem nicht", erklärte Ben Summerskill von der Gruppe Stonewall.

In einem weiteren Verfahren wird nun verhandelt, wie viel Schadensersatz Ladele zusteht. Ihr Jahreseinkommen beträgt derzeit rund 40.000 Euro. Die Stadt hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

England hat eines der am weitesten gehenden Antidiskriminierungsgesetze Europas mit eigenen Gerichten bei Diskriminierungsfragen. (dk)

-w-

#1 gerdAnonym
  • 14.07.2008, 17:54h
  • Ein klares Fehlurteil an dieser Stelle; Staatsbedienstete müssen die staatlichen Aufgaben ausführen oder aber Sie sind an der falschen Stelle und sollten sich einen anderen Job suchen.

    Demnächst erklärt ein Polizist, er könne einen homosexuellen Verbrecher nicht verhaften, da er aus religiösen Gründen homosexuelle Menschen nicht berühren mag.

    Oder aber ein Lehrer verweigert den Unterricht bei Kindern aus Regenbogenfamilien, da diese Kinder nach seiner religiösen Ansicht in sündhaften Beziehungen aufwachsen.

    Das Urteil ist daher für den demokratischen Rechtsstaat der auf die Trennung von Kirche und Staat basiert, ein katastrophales Urteil und da ist nur zu hoffen, dass eine höhere Instanz das Urteil wieder schnell einkassiert.
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#2 alexander
  • 14.07.2008, 17:57h
  • es ist eine affenschande, dass gerade angehörige von minderheiten diskriminieren !!!
    sie sollten es "weiss gott " besser wissen !

    ausserdem ist die dame im staatsdienst und das hat mit ihrer persönlichen glaubensfreiheit überhaupt nichts zu tun !
    auch das gericht muss nicht bei sinnen sein, wie kann es bürger- und menschenrechte von der überzeugung einer "christlichen" sektiererin abhängig machen ?
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#3 Super MarioAnonym
  • 14.07.2008, 18:04h
  • Eine absolut skandalöse Fehlentscheidung des Gerichts. Richtiger wäre gewesen: "Gute Frau, wenn Ihr privater Glaube Sie daran hindert ihren Job zu machen, gibt es drei Möglichkeiten: Entweder Sie suchen sich einen anderen Job, einen anderen Glauben oder Sie kneifen die Arschbacken zusammen"
    Was ist denn mit meiner religiösen Freiheit? Mein Glaube gebietet es mir, dass ich einen Mann heirate, ich darf gar keine Frau heiraten. Also bitte ja, religiöse Freiheit steht über allem, also muss ich einfach einen Mann heiraten können müssen. Das muss man respektieren und umsetzen.
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