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- 15. Juli 2008 1 Min.
Ein Gericht in Sydney hat ein Gesetz als verfassungswidrig erklärt, das es Homo-Gruppen untersagt hätte, beim Weltjugendtag gegen die Positionen des Papstes zu protestieren und Kondome zu verteilen.
Das von der Regierung von New South Wales hätte während des katholischen Großereignisses jegliches Verhalten verboten, das "Verdruss oder Unbill" bei christlichen Besuchern hervorruft (queer.de berichtete). Ein Bundesgericht erklärte nun in einem Eilverfahren, dass dieses Gesetz unrechtmäßig die in der Verfassung garantierte Redefreiheit eingeschränkt hätte.
Allerdings entschieden die Richter auch, dass der geplante Verkauf von papstfeindlichen T-Shirts und Aufklebern auf öffentlichem Gelände von den Behörden verboten werden darf. Die Aktivisten wollten insbesondere Hemden mit Aufschriften wie "Papst - Go Homo" anbieten.
Die Klage wurde eingebracht von der "NoPope Coalition", der Frauen-, Atheisten- und Homo-Aktivisten angehören. "Wir trauen uns jetzt noch mehr zu, gegen die Politik des Papstes bei den Themen Kondomgebrauch, Schwangerschaftsverhütung und Homosexualität zu protestieren", erklärte Rachel Evans, eine der Klägerinnen. "Wir freuen uns darauf, dass wir am Samstag für unsere politischen Ansichten kämpfen können, genauso wie der Papst es tagtäglich tut."
Nach Angaben der Veranstalter sind 200.000 Pilger aus aller Welt nach Sydney gereist. Der Papst wird am Donnerstag erstmals zu öffentlichen Veranstaltungen in Sydney erwartet. (dk)















Es ist zwar traurig, dass Regierungen überhaupt auf solche Ideen kommen und erst Gerichte sie in ihrem Fanatismus stoppen müssen, aber wenigstens haben Recht und Gerechtigkeit am Ende doch gesiegt!